Muss ich USK18-Artikel persönlich entgegen nehmen?
Grundsätzlich muss der Empfänger von USK18-Artikeln diese auch persönlich entgegen nehmen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause sein, werden Sie von der DHL benachrichtigt und können sich das Paket in Ihrer Postfiliale abholen.
Sie haben jedoch zusätzlich die Möglichkeit, eine andere volljährige Person für die Annahme zu bevollmächtigen. Verwenden Sie dafür einfach den folgenden Beispieltext:
Hiermit bevollmächtige ich >Name der Person, die bevollmächtigt werden soll< (>Personalausweisnummer der Person<), das Paket >Sendungsnummer< entgegen zu nehmen.
>Name des Empfängers< (>Ausweisnummer des Empfängers<)
Unterschrift
Der bevollmächtigte Empfänger sollte zur Sicherheit beide Ausweise vorzeigen können.