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Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit

Reinhard J. Wabnitz (Taschenbuch, Deutsch)

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Beschreibung
Der 'Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit' vermittelt die elementaren Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilferechts. Er gibt Studierenden einen Überblick über die rechtlichen Regelungen im SGB VIII, die Leistungen und anderen Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe sowie über deren Trägerstrukturen und Behörden. Behandelt werden die vielfältigen Hilfs- und Förderangebote, u.a. die Förderung der Erziehung in der Familie, Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Schutzaufgaben zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen. Mit zahlreichen Übersichten, Prüfungsfragen, Fallbeispielen und Musterlösungen. Für die 4. Auflage wurden insbesondere Änderungen zum Bundeskinderschutzgesetz und zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Kindertagespflege eingearbeitet.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
28.10.2015
Sprache
Deutsch
EAN
9783825245207
Herausgeber
UTB
Sonderedition
Nein
Autor
Reinhard J. Wabnitz
Seitenanzahl
182
Auflage
4. Auflage 2015
Einbandart
Taschenbuch
Thema-Inhalt
JN - Pädagogik LNT - Sozialrecht und Medizinrecht JKS - Sozialwesen und soziale Dienste
Thema-Zusatz
Deutschland, Lehrbuch, Skript
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 13 Vorwort zur 4. Auflage 15 Vorwort zur 1. Auflage 16 1 Grundsätze und Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts I 17 1.1 Kinder- und Jugendhilfe(recht) und SGB VIII (§ 1) 17 1.1.1 Kinder- und Jugendhilfe 17 1.1.2 Kinder- und Jugendhilferecht 18 1.1.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 18 1.1.4 Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 19 1.2 Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht und Grundgesetz 20 1.3 Freie und öffentliche (Kinder- und) Jugendhilfe (§§ 3, 4) 23 1.3.1 Freie (Kinder- und) Jugendhilfe 24 1.3.2 Öffentliche (Kinder- und) Jugendhilfe 25 1.3.3 Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien (Kinder- und) Jugendhilfe 26 2 Grundsätze und Strukturprinzipien des Kinder und Jugendhilferechts II 28 2.1 Anwendungsbereich des SGB VIII (§§ 7, 6, 10) 28 2.1.1 Begriffsbestimmungen (§ 7) 28 2.1.2 Geltungsbereich (§ 6) 29 2.1.3 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (§ 10) 30 2.2 Wunsch- und Wahlrecht, Beteiligungsrechte (§§ 5, 8) 31 2.2.1 Wunsch- und Wahlrecht (§ 5) 31 2.2.2 Beteiligungsrechte (§ 8) 32 2.3 Verpflichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 33 2.3.1 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§§ 8a, 8b) 33 2.3.2 Garantenstellung 36 2.3.3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und Landeskinderschutzgesetze 36 2.4 Historische Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts 37 3 Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 40 3.1 Leistungen und andere Aufgaben (§§ 2, 9) 40 3.1.1 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 40 3.1.2 Andere Aufgaben der Jugendhilfe 41 3.1.3 Weitere gesetzliche Verpflichtungen 41 3.1.4 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen 42 3.2 Objektive Rechtsverpflichtungen und subjektive Rechtsansprüche 42 3.3 Fachaufsicht und Rechtsaufsicht 44 3.4 Dreiecksverhältnis 45 4 Förderung der Erziehung in der Familie 48 4.1 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16) 48 4.2 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17) 49 4.2.1 Adressatenkreis und Ziele der Beratung nach § 17 50 4.2.2 Angebote der Beratung 50 4.2.3 Verknüpfung mit anderen Gesetzen 51 4.3 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18) 51 4.4 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19) 52 4.5 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20) 54 4.6 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21) 55 5 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz 57 5.1 Jugendarbeit (§ 11) 57 5.1.1 Angebote, Rechtscharakter und wesentliche Strukturprinzipien 57 5.1.2 Anbieter, Adressaten und inhaltliche Schwerpunkte 59 5.2 Förderung der Jugendverbände (§ 12) 60 5.2.1 Bedeutung und Rechtscharakter von § 12 Abs. 1 60 5.2.2 Jugendverbände und Jugendgruppen nach § 12 Abs. 2 61 5.3 Jugendsozialarbeit (§ 13) 61 5.3.1 Die Grundnorm des § 13 Abs. 1 62 5.3.2 Die wichtigsten Aufgabenfelder der Jugendsozialarbeit 63 5.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14) 64 5.5 Landesrecht (§ 15) 64 6 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege 66 6.1 Überblick und Rechtsanspruch auf Förderung 66 6.2 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Einzelnen (§§ 22, 22a) 69 6.2.1 Förderangebote für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres 69 6.2.2 Förderangebote für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt 69 6.2.3 Förderangebote für Kinder im schulpflichtigen Alter 70 6.2.4 Andere Förderangebote 70 6.3 Förderung in Kindertagespflege (§§ 22, 23, 43) 71 6.4 Landesrecht (§ 26) 72 7 Hilfe zur Erziehung I 74 7.1 § 27 als Grundnorm der Hilfe zur Erziehung 74 7.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen von § 27 Abs. 1 75 7.1.2 Rechtsfolgen und Rechtscharakter von § 27 Abs. 1 76 7.2 Überblick über Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige 78 7.3 Erziehungsberatung (§ 28) 79 7.4 Soziale Gruppenarbeit (§ 29) 81 7.5 Erziehungsbeistand (§ 30) 81 7.6 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31) 82 8 Hilfe zur Erziehung II, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige 85 8.1 Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) 85 8.2 Vollzeitpflege (§ 33) 86 8.2.1 Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege 87 8.2.2 Pflegepersonen 88 8.2.3 Vollzeitpflege und Zivilrecht 88 8.3 Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform (§ 34) 89 8.3.1 Kinder und Jugendliche in Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform 90 8.3.2 Einrichtungen 90 8.3.3 Bezugspunkte zum Zivilrecht, Jugendstrafrecht und „geschlossene Unterbringung“ 91 8.4 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35) 91 8.5 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a) 92 8.5.1 Seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche 94 8.5.2 Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 94 8.5.3 Besondere Verfahrensvorschriften 95 8.6 Hilfe für junge Volljährige (§ 41) 95 9 Hilfe zur Erziehung III 98 9.1 Leistungen zum Unterhalt, Krankenhilfe (§§ 39, 40) 98 9.1.1 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen (§ 39) 98 9.1.2 Krankenhilfe (§ 40) 100 9.2 Mitwirkung bei Hilfen zur Erziehung (§ 36) 100 9.3 Hilfeplan 101 9.4 Zusammenarbeit bei Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie (§§ 37, 38) 102 9.5 Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung (§ 36a) 102 9.6 Herbeiführung von Entscheidungen des Familiengerichts 103 10 Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe I 106 10.1 Besonderheiten der anderen Aufgaben nach §§ 42 bis 60 106 10.2 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42) 107 10.2.1 Adressatenkreis 108 10.2.2 Aufgaben des Jugendamtes 109 10.2.3 Freiheitsentziehende Maßnahmen 109 10.2.4 Aufgaben des Familiengerichtes 110 10.3 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50) 110 10.3.1 Unterstützung und Unterrichtung des Familiengerichtes 110 10.3.2 Mitwirkung in Verfahren nach dem FamFG 110 10.3.3 Zusammenarbeit von JA und Familiengericht 111 10.4 Mitwirkung nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52) 111 11 Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe II 114 11.1 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen (§§ 43 bis 49) 114 11.1.1 Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43) 114 11.1.2 Erlaubnis zur Vollzeitpflege (§ 44) 115 11.1.3 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (§§ 45 bis 49) 115 11.2 Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 52a) 116 11.3 Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft (§§ 53 bis 58) 117 11.3.1 Vormundschaft 118 11.3.2 Pflegschaft 119 11.3.3 Beistandschaft 119 11.4 Beurkundung, vollstreckbare Urkunden (§§ 59, 60) 120 11.5 Annahme als Kind (§ 51), Adoptionsvermittlung 120 12 Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Jugendbehörden 123 12.1 Örtliche und überörtliche Träger (§ 69) 123 12.2 Sachliche Zuständigkeit (§ 85) 124 12.3 Jugendamt/Jugendhilfeausschuss (§§ 70, 71) 125 12.3.1 Die „Zweigliedrigkeit“ des JA 125 12.3.2 Der JHA 127 12.3.3 Die Verwaltung des JA 127 12.3.4 Neuere organisatorische Entwicklungen in den JÄern 128 12.4 Landesjugendamt/Landesjugendhilfeausschuss (§§ 70, 71) 129 12.4.1 Die „Zweigliedrigkeit“ des LJA 129 12.4.2 Der LJHA 129 12.4.3 Die Verwaltung des LJA 130 12.5 Andere Jugendbehörden (§§ 69, 82 bis 84) 130 12.5.1 Behörden von kreisangehörigen Gemeinden 130 12.5.2 Oberste Landesjugendbehörden (§ 82 Abs. 1) und oberste Bundesbehörde (§ 83 Abs. 1) 130 12.6 Mitarbeiter (§§ 72, 72a) 131 13 Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe 133 13.1 Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe (§ 75) 133 13.2 Finanzierung von Trägern der freien Jugendhilfe 134 13.3 Subventionsfinanzierung (§ 74) 135 13.4 Entgeltfinanzierung (§§ 77, 78a bis 78g) 137 13.4.1 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (§ 77) 137 13.4.2 Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung (§§ 78a bis 78g) 138 13.5 Gesamtverantwortung, Gewährleistungsverpflichtung, Qualitätsentwicklung (§§ 79, 79a) 139 13.6 Jugendhilfeplanung, Zusammenarbeit (§§ 80, 78, 81) 140 14 Verfahrensfragen und ergänzende Vorschriften 143 14.1 Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung (§§ 86 bis 89h) 143 14.1.1 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen 144 4.1.2 Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben 144 14.1.3 Kostenerstattung 144 14.2 Kostenbeteiligung (§§ 90 bis 97c) 145 14.2.1 Keine Kostenbeteiligung 145 14.2.2 Pauschalierte Kostenbeteiligung 146 14.2.3 Kostenbeiträge/Heranziehung zu den Kosten 147 14.3 Datenschutz bei Sozialdaten (§§ 61 bis 68) 148 14.3.1 Datenschutz im Sozialgesetzbuch 148 14.3.2 Datenschutz nach den §§ 61 bis 68 („Jugendhilfe-Additive“) 149 14.4 Ergänzende Vorschriften (§§ 98 bis 105) 151 12 Anhang 153 Anhang 153 Musterlösungen 153 Literatur 172 Sachregister 180
Höhe
185 mm
Breite
12 cm

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