Bis zu 50 % günstiger als neu 3 Jahre rebuy Garantie Professionelles Refurbishment
ElektronikMedien
Tipps & News
AppleAlle anzeigen
TabletsAlle anzeigen
HandyAlle anzeigen
Fairphone
AppleAlle anzeigen
iPhone Air Generation
GoogleAlle anzeigen
Pixel Fold
HonorAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
Honor SerieY-Serie
NothingAlle anzeigen
OnePlusAlle anzeigen
OnePlus 11 GenerationOnePlus 12 Generation
SamsungAlle anzeigen
Galaxy XcoverWeitere Modelle
SonyAlle anzeigen
Weitere Modelle
XiaomiAlle anzeigen
Weitere Modelle
Tablets & eBook ReaderAlle anzeigen
Google
AppleAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
MatePad Pro Serie
MicrosoftAlle anzeigen
XiaomiAlle anzeigen
Kameras & ZubehörAlle anzeigen
ObjektiveAlle anzeigen
System & SpiegelreflexAlle anzeigen
WearablesAlle anzeigen
Fitness TrackerAlle anzeigen
SmartwatchesAlle anzeigen
Xiaomi
Konsolen & ZubehörAlle anzeigen
Lenovo Legion GoMSI Claw
NintendoAlle anzeigen
Nintendo Switch Lite
PlayStationAlle anzeigen
XboxAlle anzeigen
Audio & HiFiAlle anzeigen
KopfhörerAlle anzeigen
FairphoneGoogle
LautsprecherAlle anzeigen
Beats by Dr. DreGoogleYamahatonies
iPodAlle anzeigen

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Die Publizität der Testamentsvollstreckung in der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Nora Zabel (Taschenbuch, Deutsch)

Keine Bewertungen vorhanden
Optischer Zustand
Beschreibung
Um Unternehmen und unternehmerische Gesellschaftsbeteiligungen auch nach dem Versterben ihrer Inhaber erfolgreich weiterführen zu können, muss die Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten geregelt werden. Abkömmlinge als vorgesehene Erben haben zum Zeitpunkt des Erbfalls in vielen Fällen noch nicht die erforderliche Qualifikation für eine Unternehmensübernahme. Vielfach wird dementsprechend an die (vorübergehende) Einsetzung eines geeigneten Dritten, eines Testamentsvollstreckers gedacht. Da dieser zumeist die erforderliche Expertise für eine erfolgversprechende Weiterführung des Unternehmertums verspricht, werden auch die Geschäftspartner des beziehungsweise der Erben regelmäßig ein Interesse an der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers haben. Die Autorin wirft zunächst die Frage der Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an einzelkaufmännischen Handelsgeschäften, GbR-, OHG- und Komplementär-Beteiligungen, Kommandit-, GmbH-Anteilen und Aktien auf. Sie geht auf etwaig entgegenstehende erbrechtliche sowie handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen ein. Dabei untersucht die Autorin das Gläubigerschutzkonzept bei haftungsbeschränktem Handeln. In Widerspruch hierzu steht die beschränkte Verpflichtungsmacht des Testamentsvollstreckers nach § 2206 Abs. 2 BGB. Der erforderliche Interessenausgleich wird durch entsprechende Publizität hergestellt. Dabei prüft die Autorin, inwiefern sich aus den geltenden gesetzlichen Regelungen eine entsprechende Publizitätspflicht ergibt. Die Verfasserin prüft anhand von Sinn und Zweck der gesetzlichen Publizitätsinstrumente der Firma, des Handelsregisters, der Gesellschafterliste und des Aktienregisters, ob de lege lata eine Offenlegungspflicht anzunehmen ist. Abschließend wagt die Verfasserin einen über die testamentsvollstreckungsrechtliche Publizitätsfrage hinausgehenden Blick auf die Offenlegung von Belastungen und Beschränkungen an Unternehmensbeteiligungen.
Dieses Produkt haben wir gerade leider nicht auf Lager.
ab 38,99 €
Derzeit nicht verfügbar
Derzeit nicht verfügbar

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Technische Daten


Erscheinungsdatum
01.08.2018
Sprache
Deutsch
EAN
9783339102041
Herausgeber
Kovac, Dr. Verlag
Serien- oder Bandtitel
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Sonderedition
Nein
Autor
Nora Zabel
Seitenanzahl
410
Auflage
1
Einbandart
Taschenbuch

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Informationen nach EU Data Act

-.-
Leider noch keine Bewertungen
Leider noch keine Bewertungen
Schreib die erste Bewertung für dieses Produkt!
Wenn du eine Bewertung für dieses Produkt schreibst, hilfst du allen Kund:innen, die noch überlegen, ob sie das Produkt kaufen wollen. Vielen Dank, dass du mitmachst!