Bis zu 50 % günstiger als neu
3 Jahre rebuy Garantie
Professionelles Refurbishment
ElektronikMedien
Tipps & News
AppleAlle anzeigen
TabletsAlle anzeigen
HandyAlle anzeigen
Fairphone
AppleAlle anzeigen
iPhone Air Generation
GoogleAlle anzeigen
Pixel Fold
HonorAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
Honor Serie
NothingAlle anzeigen
OnePlusAlle anzeigen
OnePlus 11 GenerationOnePlus 12 Generation
SamsungAlle anzeigen
Galaxy XcoverWeitere Modelle
SonyAlle anzeigen
Weitere Modelle
XiaomiAlle anzeigen
Weitere Modelle
Tablets & eBook ReaderAlle anzeigen
Google
AppleAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
MatePad Pro Serie
MicrosoftAlle anzeigen
XiaomiAlle anzeigen
Kameras & ZubehörAlle anzeigen
ObjektiveAlle anzeigen
Samyang
System & SpiegelreflexAlle anzeigen
CanonAlle anzeigen
FujifilmAlle anzeigen
OlympusAlle anzeigen
PanasonicAlle anzeigen
SonyAlle anzeigen
WearablesAlle anzeigen
Fitness TrackerAlle anzeigen
SmartwatchesAlle anzeigen
Xiaomi
Konsolen & ZubehörAlle anzeigen
Lenovo Legion GoMSI Claw
NintendoAlle anzeigen
Nintendo Switch Lite
PlayStationAlle anzeigen
XboxAlle anzeigen
Audio & HiFiAlle anzeigen
KopfhörerAlle anzeigen
FairphoneGoogle
LautsprecherAlle anzeigen
GoogleYamahatonies
iPodAlle anzeigen

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Die betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern

René Teubert (Broschiert, Deutsch)

Keine Bewertungen vorhanden
Optischer Zustand
Beschreibung
Die umstrittene Leiharbeit steht im Fokus politischer wie rechtlicher Debatten. Dass im Vergleich zum sog. „Normalarbeitsverhältnis“ Leiharbeitsverhältnisse fünfmal häufiger beendet werden, lässt den Vorwurf eines schlechteren Kündigungsschutzes für Leiharbeitnehmer entstehen. Gleichzeitig provoziert die Dreieckskonstellation der Arbeitnehmerüberlassung mit Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher auch für den Kündigungsschutz die Vermutung des Vorliegens von Besonderheiten. Seit der „Hartz I Reform“ gilt das KSchG indes uneingeschränkt auch für Leiharbeitnehmer. Den Kündigungsschutz im Leiharbeitsverhältnis näher zu untersuchen, ist daher Gegenstand dieser Untersuchung. Bei der Leiharbeit tritt zu den Arbeitsvertragsparteien noch der Entleiher hinzu, dem so ein tatsächlich erheblicher Einfluss auf das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers zukommt, den es rechtlich zu bewerten gilt. Zu beleuchten ist dafür auch die neuere Rechtsprechung von BAG und EuGH, die Leiharbeitnehmer immer öfter dem Betrieb des Entleihers zuordnen. Wenn vorhanden, dürften strukturelle Besonderheiten des Kündigungsschutzes im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung zu beobachten sein, da diese die Verteilung des Beschäftigungsrisikos regelt. In dessen Abwälzung liegt eine für Leiharbeitnehmer erhöhte Gefahr, da der Verleiher ihnen keinen eigens geschaffenen Arbeitsplatz anbieten kann und die Synchronisation von Arbeitsverhältnis und Einsatz des Leiharbeitnehmers anstrebt. Versuche des BAG, Besonderheiten in einem „Wesen der Arbeitnehmerüberlassung“ zu erkennen, haben bereits erhebliche Kritik erfahren. Stattdessen soll eine an § 1 KSchG orientierte Erörterung des allgemeinen Kündigungsschutzes für Leiharbeitnehmer sowie des betriebsbedingten Kündigungsgrundes und der Sozialauswahl in der Leiharbeit dazu dienen, die kontroversen Positionen zur Leiharbeit an den relevanten Punkten einer Kündigungsprüfung im Zusammenhang mit der leiharbeitsrechtlichen Dreiecksbeziehung zu untersuchen.
Dieses Produkt haben wir gerade leider nicht auf Lager.
ab 29,99 €
Derzeit nicht verfügbar
Derzeit nicht verfügbar

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Technische Daten


Erscheinungsdatum
01.04.2016
Sprache
Deutsch
EAN
9783830089414
Herausgeber
Kovac, Dr. Verlag
Serien- oder Bandtitel
Studienreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
Sonderedition
Nein
Autor
René Teubert
Seitenanzahl
270
Auflage
1
Einbandart
Broschiert
-.-
Leider noch keine Bewertungen
Leider noch keine Bewertungen
Schreib die erste Bewertung für dieses Produkt!
Wenn du eine Bewertung für dieses Produkt schreibst, hilfst du allen Kund:innen, die noch überlegen, ob sie das Produkt kaufen wollen. Vielen Dank, dass du mitmachst!