Bis zu 50 % günstiger als neu
3 Jahre rebuy Garantie
Professionelles Refurbishment
Elektronik
Deals
Medien
Tipps & News
AppleAlle anzeigen
TabletsAlle anzeigen
HandyAlle anzeigen
Fairphone
AppleAlle anzeigen
iPhone Air GenerationiPhone Duo Generation
GoogleAlle anzeigen
Pixel Fold
HonorAlle anzeigen
NothingAlle anzeigen
OnePlusAlle anzeigen
OnePlus 11 GenerationOnePlus 12 GenerationOnePlus 5 GenerationOnePlus 6 GenerationWeitere Modelle
SamsungAlle anzeigen
Weitere Modelle
SonyAlle anzeigen
Weitere ModelleXperia LXperia MXperia X
XiaomiAlle anzeigen
Weitere Modelle
Tablets & eBook ReaderAlle anzeigen
GoogleKobo
AppleAlle anzeigen
Zubehör
HuaweiAlle anzeigen
MatePad Pro Serie
XiaomiAlle anzeigen
Kameras & ZubehörAlle anzeigen
Kamera Bundles
ObjektiveAlle anzeigen
SamyangZEISS
System & SpiegelreflexAlle anzeigen
CanonAlle anzeigen
FujifilmAlle anzeigen
OlympusAlle anzeigen
PanasonicAlle anzeigen
SonyAlle anzeigen
WearablesAlle anzeigen
SmartwatchesAlle anzeigen
LGMotorolaSonyXiaomi
Konsolen & ZubehörAlle anzeigen
Lenovo Legion GoMSI Claw
NintendoAlle anzeigen
Nintendo Game Boy ClassicNintendo Switch Lite
PlayStationAlle anzeigen
XboxAlle anzeigen
Audio & HiFiAlle anzeigen
Zubehör
iPodAlle anzeigen
Zubehör

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

21 Tage Widerrufsrecht

Vermögensrechtliche Grundfragen des Arbeitnehmerurheberrechts

Bernhard Ulrici (Broschiert, Deutsch)

Optischer Zustand
Beschreibung
Die zentrale Vorschrift über urheberisches Schaffen im Arbeitsverhältnis (§ 43 UrhG) enthält keine Aussage über die hiermit verbundenen wirtschaftlich bedeutsamen, vermögensrechtlichen Grundfragen: Welche Nutzungsrechte stehen dem Arbeitgeber zu? Welche Vergütung kann der Arbeitnehmer beanspruchen? Bernhard Ulrici zeigt auf, dass es für beide Fragen ohne Bedeutung ist, dass das Urheberrecht…  originär in der Person des Arbeitnehmers entsteht, wenn er ein Werk schafft. Dieser Unterschied gegenüber der vor allem im Bereich des § 950 BGB bestehenden Rechtslage ist durch den persönlichkeitsrechtlichen Einschlag des Urheberrechts bedingt. Eine vermögensrechtliche Wertung ist ihm nicht zu entnehmen. Der Autor veranschaulicht, dass der Arbeitnehmer auf Grund des fremdnützigen Charakters des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber an den von ihm geschaffenen Werken insoweit Nutzungsrechte einräumen muss, als dieser hierauf angewiesen ist, um die zum Werk führende Arbeitsleistung vertragszweckkonform zu nutzen. Da der Arbeitnehmer das Werk auf wirtschaftliches Risiko des Arbeitgebers schafft, steht ihm ohne besondere Abreden im Umfang dieser Risikoübernahme keine gesonderte Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten zu. Abweichendes folgt auch nicht aus § 32 UrhG, der nicht berücksichtigt, dass der Arbeitgeber im Unterschied zu anderen Werknutzern neben dem Verwertungsrisiko auch das Entstehensrisiko trägt. Besondere Vergütungsansprüche können sich allerdings aus § 32a UrhG ergeben, der einer Eigenart geistiger Werke Rechnung trägt.
Dieses Produkt haben wir gerade leider nicht auf Lager.
ab 29,99 €
Derzeit nicht verfügbar
Derzeit nicht verfügbar

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

21 Tage Widerrufsrecht

Technische Daten


Erscheinungsdatum
24.07.2008
Sprache
Deutsch
Originalsprache
Deutsch
EAN
9783161496912
Herausgeber
Mohr Siebeck
Serien- oder Bandtitel
Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
Sonderedition
Nein
Autor
Bernhard Ulrici
Seitenanzahl
469
Auflage
1

Auf gebrauchten Artikeln oder Originalverpackungen sichtbare Umwelt-, Nachhaltigkeits- oder Zertifizierungsangaben stammen aus der ursprünglichen Herstellerkennzeichnung. Sie stellen keine eigene aktuelle Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage von rebuy dar. Maßgeblich für das Angebot sind ausschließlich die von rebuy in der Artikelbeschreibung angegebenen Produkteigenschaften.

-.-
Leider noch keine Bewertungen
Leider noch keine Bewertungen
Schreib die erste Bewertung für dieses Produkt!
Wenn du eine Bewertung für dieses Produkt schreibst, hilfst du allen Kund:innen, die noch überlegen, ob sie das Produkt kaufen wollen. Vielen Dank, dass du mitmachst!