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Liechtensteinisches Sachenrecht I

Antonius Opilio (Unbekannter Einband, Deutsch)

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Beschreibung
Das liechtensteinische Sachenrecht (SR) ist eines der zentralen Gesetze, die zusammen mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) das liechtensteinische Zivilrecht praegen. Das liechtensteinische Sachenrecht hat als Rezeptionsvorlage das schweizerische Sachenrecht, das im ZGB von 1908 veröffentlicht wurde. Durch die weitgehende Uebereinstimmung mit der Rezeptionsvorlage kann die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE) auch fuer Liechtenstein weitgehend herangezogen werden. Bedingt durch die lange zuvor erfolgte Rezeption des österreichischen ABGB (1811) in Liechtenstein ergeben sich jedoch in wichtigen Details Abweichungen des liechtensteinischen Sachenrechts zur schweizerischen Rezeptionsvorlage, die sich nicht nur aus dem Wortlaut, sondern zB auch aus der Stellung der Bestimmungen und dem Zusammenwirken mit dem ABGB ergeben. Obwohl das liechtensteinische Sachenrecht bereits 1923 inkorporiert wurde und die Bestimmungen des ABGB ausser Kraft gesetzt wurden, fand sich bislang keine umfassende Kommentierung des Sachenrechts. Dieses Manko soll der vorliegende Kurzkommentar vorlaeufig etwas mildern, bis eine entsprechend umfangreiche und vertiefende Kommentierung des liechtensteinischen Sachenrechts vorliegt.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
28.04.2009
Sprache
Deutsch
EAN
9783901924231
Herausgeber
Edition Europa Dr. Anton Schäfer
Sonderedition
Nein
Autor
Antonius Opilio
Seitenanzahl
550
Auflage
1
Einbandart
Unbekannter Einband
Buch Untertitel
Arbeitskommentar zum Sachenrecht des Fürstentums Liechtenstein, Art 1 bis 264
Anzahl Bücher
1
Schlagwörter
Liechtenstein, Sachenrecht
Höhe
210 mm
Breite
14.5 cm

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