Bis zu 50 % günstiger als neu 3 Jahre rebuy Garantie Professionelles Refurbishment
ElektronikMedien
Tipps & News
AppleAlle anzeigen
TabletsAlle anzeigen
HandyAlle anzeigen
Fairphone
AppleAlle anzeigen
iPhone Air Generation
GoogleAlle anzeigen
Pixel Fold
HonorAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
Honor SerieY-Serie
NothingAlle anzeigen
OnePlusAlle anzeigen
OnePlus 11 GenerationOnePlus 12 Generation
SamsungAlle anzeigen
Galaxy XcoverWeitere Modelle
SonyAlle anzeigen
Weitere Modelle
XiaomiAlle anzeigen
Weitere Modelle
Tablets & eBook ReaderAlle anzeigen
Google
AppleAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
MatePad Pro Serie
MicrosoftAlle anzeigen
XiaomiAlle anzeigen
Kameras & ZubehörAlle anzeigen
ObjektiveAlle anzeigen
System & SpiegelreflexAlle anzeigen
WearablesAlle anzeigen
Fitness TrackerAlle anzeigen
SmartwatchesAlle anzeigen
Xiaomi
Konsolen & ZubehörAlle anzeigen
Lenovo Legion GoMSI Claw
NintendoAlle anzeigen
Nintendo Switch Lite
PlayStationAlle anzeigen
XboxAlle anzeigen
Audio & HiFiAlle anzeigen
KopfhörerAlle anzeigen
FairphoneGoogle
LautsprecherAlle anzeigen
Beats by Dr. DreGoogleYamahatonies
iPodAlle anzeigen

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Optischer Zustand
Beschreibung
Seit über 40 Jahren sichert der bewährte Standard-Kommentar in Loseblattform die präzise und korrekte Anwendung des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG – und der zu seiner Ausführung erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der aktuelle Stand der Kommentierung berücksichtigt die neuesten Änderungen des NSchG sowie die zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassungen der Verordnungen und Ausführungserlasse des Niedersächsischen Kultusministeriums. Zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 hat der Gesetzgeber die Berechnung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft nach § 150 NSchG mit dem Ziel einer größeren Transparenz grundlegend geändert. Anstelle der bisher maßgebenden Stundensätze nach dem Referenzschulmodell ist eine Berechnungsformel eingeführt worden, die für den Stundensatz von den Durchschnittssätzen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte nach der an der entsprechenden öffentlichen Schule üblichen Eingruppierung ausgeht und in der unterschiedliche Parameter der Finanzierung zusammengeführt werden. Daneben sind die Regelungen über die staatliche Schulaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft konkretisiert sowie im Interesse der Schulqualität das zwischenzeitlich aufgegebene Rechtsinstitut der Unterrichtsgenehmigung für das Lehrpersonal an Ersatzschulen wiedereingeführt worden. Mit der neuen Genehmigungsvorschrift des § 144 Abs. 3 NSchG ist klargestellt worden, dass zukünftig eine von der Genehmigung der allgemein bildenden Ersatzschule erfasste Außenstelle nur dann vorliegt, wenn sich diese und die zu der Ersatzschule gehörenden baulichen Einrichtungen in einer hinreichenden räumlichen Nähe zueinander befinden. In den §§ 117 und 118 NSchG wurde zudem die Grundlage dafür geschaffen, dass die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden zum einen durch Vereinbarungen von den starren Bestimmungen zur Finanzierung des Schulbaus mittels einer Kreisschulbaukasse abweichen und ferner die Durchführung des Schullastenausgleichs durch pauschalierte Zuweisungen flexibilisieren können. Der Kommentar stellt wie bisher eine greifbare Hilfe zur Anwendung der Regelungen des NSchG sowie der schulrechtlichen Verordnungen dar. Er gibt an zahlreichen Stellen Antworten sowohl auf allgemeine als auch spezielle, praxisrelevante Rechtsfragen und befasst sich eingehend mit den neuesten Entwicklungen des Schulrechts, wie z. B. zum Distanzlernen, zur Umsatzbesteuerung von Schulen, zur Anwendung der Wertgrenzenverordnung für Auftragsvergaben durch Schulen, zur Beschäftigung und Qualifikation von Inklusionshelfern (Schulbegleitung, Schulassistenz), zur Benutzung digitaler Endgeräte, zum gesetzlichen Verbot von E-Zigaretten auf dem Schulgelände und zur Gewährung von Hitzefrei im Sekundarbereich II. Auch wird stets die aktuelle Rechtsprechung wiedergegeben, es werden aktuelle Rechtsfragen des Schulalltags und der Schulverwaltung aufgegriffen und in den Einzelerläuterungen auf die Rechtslage in Niedersachsen bezogen, wie z. B. die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mindeststandard eines begabungsgerechten Bildungsangebots auf die Aufnahmebeschränkungen für öffentliche Schulen. Der Kommentar von Brockmann/Littmann/Schippmann mit seinem tiefgegliederten Inhaltsverzeichnis, den zahlreichen Fundstellennachweisen, abgedruckten Verordnungen und Erlassen sowie Mustertexten ist heute eine unentbehrliche Arbeitshilfe für Schulleitungen, Schulgremien, Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträger, Schulverwaltungen, Gerichte, Anwaltskanzleien und am Schulleben Interessierte. Die Autoren sind erfahrene Praktiker des Schulrechts bzw. der Schulverwaltung. Ltd. Regierungsdirektor i. R. Jürgen Brockmann leitete das Dezernat Schulrecht, die Schulabteilung der Bezirksregierung Hannover und anschließend die Regionalabteilung Hannover der Niedersächsischen Landessschulbehörde. Vors. Richter am Verwaltungsgericht Hannover i. R. Klaus-Uwe Littmann war im Laufe seiner Dienstzeit u. a. auf den Gebieten des Schulrechts, Hochschulrechts und Prüfungsrechts sowie des Rechts des öffentlichen Dienstes tätig. Als Direktor des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück nimmt Thomas Schippmann eine leitende Funktion in der Schulverwaltung des Landes Niedersachsen wahr, zugleich ist er Lehrbeauftragter im Fachbereich 3 – Erziehungs- und Kulturwissenschaften – an der Universität Osnabrück. Regierungsdirektor Bernd Kaufmann leitet den Fachbereich Recht beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig und ist Lehrbeauftragter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seit Beginn des Jahres 2023 ist Herr Dr. Dirk Oppenborn-Reccius Mitglied des Autorenteams. Nach früheren Berufserfahrungen im Verwaltungsdienst, als Richter beim Verwaltungsgericht Hannover u. a. im Sachgebiet Schulrecht und als Jurist im Niedersächsischen Justizministerium ist Herr Dr. Oppenborn-Reccius als Parlamentsrat beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags tätig.
Dieses Produkt haben wir gerade leider nicht auf Lager.
ab 2,79 €
Derzeit nicht verfügbar
Derzeit nicht verfügbar

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Technische Daten


Erscheinungsdatum
01.01.1978
Sprache
Deutsch
EAN
9783880615946
Herausgeber
KSV Medien Wiesbaden
Sonderedition
Nein
Autor
Jürgen Brockmann, Klaus U Littmann, Thomas Schippmann
Seitenanzahl
2434
Einbandart
Unbekannter Einband
Buch Untertitel
Kommentar
Anzahl Bücher
2
Schlagwörter
Überweisung an andere Schule, NSchG, Sonderpädagogische Unterstützung, Kinderschutzgesetz, Ausführungsbestimmungen, ArbZVO, Inklusionsprinzip, Inklusive Schule, Schulrecht
Thema-Inhalt
LN - Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete
Höhe
235 mm
Breite
16.5 cm

Hersteller: KSV Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Ring 13, Wiesbaden, Deutschland, 65187, info@ksv-medien.de

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Informationen nach EU Data Act

-.-
Leider noch keine Bewertungen
Leider noch keine Bewertungen
Sicher bei rebuy kaufen
Schreib die erste Bewertung für dieses Produkt!
Wenn du eine Bewertung für dieses Produkt schreibst, hilfst du allen Kund:innen, die noch überlegen, ob sie das Produkt kaufen wollen. Vielen Dank, dass du mitmachst!
Sicher bei rebuy kaufen