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Der Umwelt zuliebe

Grundzüge einer Dogmatik der Straftatbestände zum Schutz von Verwaltungsrecht oder Verwaltungshandeln.

Michael Heghmanns (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Der Autor klärt anhand normentheoretischer Grundlegung das Verhältnis von Straf- und Verwaltungsrecht, wo verwaltungsrechtliche Verhaltensregeln strafbewehrt sind, wie in weiten Teilen des Neben- und dort vor allem des Umweltstrafrechts. Strafrecht hat als teilweise sekundäres Recht nicht die Aufgabe, Bürgerverhalten zu regeln, soweit das bereits andere Rechtsgebiete tun. Daher kann es nicht verbieten, was das Verwaltungsrecht erlaubt, muß aber auch nicht jedes verwaltungswidrige Verhalten bestrafen. Auf dieser Basis ergibt sich die Straflosigkeit wirksam genehmigten Handelns selbst bei rechtswidriger oder erschlichener Genehmigung. Regelungen wie § 330d Nr. 5 StGB verursachen Normwidersprüche und sind nichtig. Geduldetes Verhalten bleibt straflos, soweit die Duldung eine Tolerierung des Verhaltens beinhaltet. Verfassungsrechtlich unzulässig ist es, wenn erst ein Verwaltungsakt das strafbare Verhalten benennt. Zwar können bereits gesetzlich vorgesehene Pflichten behördlich konkretisiert werden, wie im Beispiel des § 327 StGB Untersagungen. Soweit das Gesetz indes nur unbestimmt "verwaltungrechtliche Pflichten" nennt (z. B. § 325 StGB), genügt dies nicht Art. 103 II GG. Eine Verhaltensverpflichtung führt auch nur dann zur Strafbarkeit, wenn der Verwaltungsakt vollziehbar und rechtmäßig ist, weil allein dies die Rechtsgutgefährdung bei Zuwiderhandlung gewährleistet.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
23.12.1999
Sprache
Deutsch
EAN
9783428100347
Herausgeber
Duncker & Humblot
Serien- oder Bandtitel
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Sonderedition
Nein
Autor
Michael Heghmanns
Seitenanzahl
386
Auflage
1
Einbandart
Broschiert

Hersteller: Duncker & Humblot, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, Berlin, Deutschland, 12165, info@duncker-humblot.de, Duncker & Humblot GmbH

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