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Schutzumfang des geistigen Eigentums, insbesondere von Biopatenten, in der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Grundrechte, des TRIPS-Übereinkommens und der EU-Richtlinie 98/44/EG

Christiane Eichholz (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Das geistige Eigentum wird verfassungsrechtlich gem. Art. 14 GG geschützt. Es erfährt eine Einschränkung gem. Art. 14 (1) Satz 2 GG i.V.m. § 2 PatG. Danach wird ein Patent nicht erteilt, wenn die zum Patent angemeldete Erfindung die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verletzt. Beruht eine Erfindung auf der Verwertung von dem lebenden Menschen entnommenen Körpermaterialien, ohne dass dieser Mensch zuvor in deren Entnahme bzw. in eine spätere wirtschaftliche Verwertung eines mit Hilfe der entnommenen Körpermaterialien entstandenen Patentes eingewilligt hat, dann würde das darauf erteilte Patent den betroffenen Menschen in seinem Eigentumsrecht und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen. Eine Verletzung dieser Grundrechte des betroffenen Menschen bedeutet den Verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Dieses gilt nur dann nicht, wenn vor der Entnahme rechtsgeschäftlich ein entsprechender Eigentumsübergang zwischen den Beteiligten nach umfangreicher Information des betroffenen Menschen vereinbart wurde. Das geistige Eigentum wird auch in der Charta der Grundrechte der EU und dem EU-Verfassungsentwurf als schutzwürdig erkannt. Bislang sind beide Regelwerke jedoch noch nicht in Kraft getreten. Schon jetzt wird das geistige Eigentum gem. dem 1. ZP zur EMRK, die gem. Art. 6 (2) EUV für die EU gilt, innerhalb der Union geachtet. Das TRIPS-Abkommen, welches als Übereinkommen in allen WTO-Staaten gilt, erstrebt die Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums in allen Mitgliedstaaten. Sowohl alle EU-Staaten als auch die EU selbst sind Mitglieder der WTO. Bislang konnten sich die Mitgliedstaaten jedoch noch nicht darüber einigen, ob nun von einer nationalen oder internationalen Erschöpfung auszugehen ist. Daher kann diese Frage von jedem Mitgliedstaat selbst entschieden werden. Gegenstand dieser Auseinandersetzung ist, ob das ausschließliche Recht am geistigen Eigentum bereits durch das erste Inverkehrbringen in einem Staat weltweit verbraucht ist oder nur in dem Staat, in dem die geschützte Sache in den Verkehr gebraucht worden ist. Art. 27 (2) TRIPS lässt die Verweigerung der Patenterteilung zur Verhinderung der gewerblichen Verwertung in allen Mitgliedstaaten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten einschließlich des Schutzes des Lebens oder der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen zu. Nach Art. 27 (3) b TRIPS können die Mitgliedstaaten die Patentierung von Mikroorganismen und von nicht-biologischen und von mikrobiologischen Verfahren nicht verweigern. Sie können aber die Patentierung von Pflanzen und Tieren und im wesentlichen biologischen Verfahren für die Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausschließen. Den Mitgliedstaaten wird auferlegt, den Schutz von Pflanzensorten entweder durch Patente oder durch ein wirksames System sui generis oder durch eine Kombination beider vorzusehen. Alle Bestimmungen des TRIPS sind, da es sowohl von den EU-Mitgliedstaaten als auch von der EU selbst abgeschlossen wurde, integrierender Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung. Sie gehen daher den Normen der Mitgliedstaaten vor. Mit der sehr umstrittenen RL 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen verfolgt die EU das Ziel der Festschreibung gemeinschaftsweit harmonisierter Regelungen für die Patentierung von Innovationen auf dem Gebiet der belebten Natur. Inhaltlicher Kern ist der Grundsatz in Art. 3 (1), dass Patente für die Erfindung von Produkten erteilt werden können, die aus biologischem Material bestehen oder diese enthalten sowie für Prozesse, die biologisches Material hervorbringen oder nutzen. Des weiteren sollen gem. Art. 4 (2) Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, patentierbar sein, wenn die Ausführungen der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
30.04.2008
Sprache
Deutsch
EAN
9783866243453
Herausgeber
Winter Industries
Serien- oder Bandtitel
Dissertation Classic
Sonderedition
Nein
Autor
Christiane Eichholz
Seitenanzahl
194
Auflage
1
Einbandart
Broschiert
Bandzählung
1445
Schlagwörter
Allgemeines Persönlichkeitrecht, Körpermaterial, EU-Richtlinie, TRIPS, Biopatent, Geistiges Eigentum, Blutentnahme
Höhe
210 mm
Breite
15 cm

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

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