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Beschreibung
Der Menschenhandel mit Frauen ist kein postsozialistisches Phänomen, sondern ein sehr altes und kann in Europa bis in die Zeit der Griechen und Römer, aber auch ins Mittelalter zurückverfolgt werden. Der heutige Menschenhandel nimmt viele unterschiedliche Formen an, wie zum Beispiel den Handel mit Frauen und Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, den Handel mit ArbeitssklavInnen, den Handel mit Babys und Kleinkindern und den Handel zum Zweck der Organentnahme. In Deutschland wird der Menschenhandel mit Frauen von staatlicher Seite jedoch nur im Zusammenhang mit Prostitution gesehen, so das andere Formen des Problems ignoriert werden. Das Menschenhandel mit Frauen eine Menschenrechtsverletzung darstellt, ist gemeinhin politischer Konsens. International steigt die Zahl der Resolutionen, Gremien, Konferenzen und Absprachen. Doch ganz offensichtlich hat dies bisher nicht dazu beigetragen, Menschenhandel mit Frauen aufzuhalten. Ferner besteht Dissens über die zu ergreifenden Maßnahmen. Sobald es um die Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung des Menschenhandels geht, wird schnell deutlich, dass es verschiedene Interessengruppen gibt, die unterschiedliche und manchmal sich widersprechende Ziele verfolgen. Daher stellt sich die Frage, welche Gewichtung die Verhinderung der illegalen Migration in die Europäische Union in der Debatte zum Thema Menschenhandel einnimmt. Denn schließlich geht die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit von einem östlichen Migrationspotential von 50 Millionen Menschen aus. So liegt auch ein besonderes Augenmerk auf dem Ausbau der Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeiorganen mit den osteuropäischen Staaten, um den illegalen, grenzüberschreitenden Handel mit Menschen, Drogen und Waffen im Rahmen des organisierten Verbrechens zu bekämpfen. Das Dilemma ist: In Deutschland konzentriert man sich eher auf eine Begrenzung der illegalen Einreise, auch wenn der Menschenhandel mit Frauen und die Zwangsprostitution Menschenrechtsverletzungen darstellen. Auch wenn eine Vielzahl von Konventionen die Nationalstaaten verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, in der Realität aber gelten die Frauen entweder als Kriminelle, die strafrechtlich verfolgt werden oder als wehrlose Opfer, denen mit einer Rückführung in ihr Herkunftsland geholfen wird. Zur thematischen Eingrenzung geht es in der vorliegenden Arbeit um den Menschenhandel mit Frauen aus Osteuropa zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Dabei steht neben der Situation in Deutschland, vor allen Dingen ihr Leben im Herkunftsland im Mittelpunkt. Dies dient dem Verständnis, in welcher Situation sie waren, bevor sie Opfer von Menschenhandel wurden. Die zentrale Forschungsfrage, die sich hier anschließt, liegt auf der Hand. Es geht darum zu überprüfen, ob die Frauen primär Opfer sind oder ob sie vielmehr autonom handelnde Arbeitsmigrantinnen sind, die erst aufgrund äußerer Umstände wie zum Beispiel der ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen, Opfer von Menschenhandel geworden sind. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen empirischen Teil. Im Rahmen einer qualitativen Untersuchung wurden im Laufe eines Jahres die Erfahrungen von acht gehandelten osteuropäischen Frauen untersucht. In den Interviews ging es darum, die befragten Frauen als Akteurinnen und Expertinnen ihrer Situation zu begreifen, da von der Forscherin davon ausgegangen wird, dass die Beteiligung von Frauen mit Erfahrungen in Migration und Menschenhandel bei der Entwicklung von neuen Strategien notwendig ist.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
01.06.2005
Sprache
Deutsch
EAN
9783896265302
Herausgeber
trafo
Serien- oder Bandtitel
Hochschulschriften
Sonderedition
Nein
Autor
Alexandra Geisler
Seitenanzahl
158
Auflage
1
Einbandart
Unbekannter Einband

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