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Sondergutachten 34. Zusammenschlussvorhaben der E.ON AG mit der Gelsenberg AG und der E.ON AG mit der Bergemann GmbH

Monopolkommission (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Die Monopolkommission gelangt nach Abwägung der Wettbewerbsbeschränkungen mit den Gemeinwohlgründen mehrheitlich zu der Empfehlung, die von E.ON beantragte Ministererlaubnis nicht zu erteilen. Gegen eine Genehmigung sprechen die schwerwiegenden Wettbewerbsbeeinträchtigungen, die vor allem aus den Marktschließungseffekten und der Verknüpfung marktbeherrschender Stellungen im Gas- und Strommarkt resultieren. Diesen Beeinträchtigungen stehen keine Gemeinwohlgründe mit hinreichendem Gewicht gegenüber. So konnte in Zusammenhang mit dem herausragenden Argument der Versorgungssicherheit nicht konkret dargetan werden, dass der Zusammenschluss von E.ON und Ruhrgas zu einer Erhöhung der Sicherheit der deutschen Erdgasversorgung führt. Ein Zugang zu eigenen Erdgasquellen wird durch die Fusion nicht geschaffen. Nach Auffassung der Monopolkommission kommt eine Erteilung der Genehmigung unter Auflagen ebenfalls nicht in Betracht. Darüber hinaus hält sie eine Ministererlaubnis aus Gründen des europäischen Gemeinschaftsrechts für unzulässig, solange die beteiligten Unternehmen keine Freistellung der Europäischen Kommission gemäß Art. 81 Abs. 3 EGV erwirkt haben.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
30.10.2002
Sprache
Deutsch
EAN
9783789081675
Herausgeber
Nomos
Serien- oder Bandtitel
Monopolkommission Sondergutachten
Sonderedition
Nein
Autor
Monopolkommission
Seitenanzahl
142
Auflage
1
Einbandart
Broschiert
Buch Untertitel
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB
Bandzählung
34
Schlagwörter
Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
Thema-Inhalt
LNCH - Wettbewerbs- und Kartellrecht

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