Bis zu 50 % günstiger als neu 3 Jahre rebuy Garantie Professionelles Refurbishment
ElektronikMedien
Tipps & News
AppleAlle anzeigen
TabletsAlle anzeigen
HandyAlle anzeigen
Fairphone
AppleAlle anzeigen
iPhone Air Generation
GoogleAlle anzeigen
Pixel Fold
HonorAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
Honor SerieY-Serie
NothingAlle anzeigen
OnePlusAlle anzeigen
OnePlus 11 GenerationOnePlus 12 Generation
SamsungAlle anzeigen
Galaxy XcoverWeitere Modelle
SonyAlle anzeigen
Weitere Modelle
XiaomiAlle anzeigen
Weitere Modelle
Tablets & eBook ReaderAlle anzeigen
Google
AppleAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
MatePad Pro Serie
MicrosoftAlle anzeigen
XiaomiAlle anzeigen
Kameras & ZubehörAlle anzeigen
ObjektiveAlle anzeigen
System & SpiegelreflexAlle anzeigen
WearablesAlle anzeigen
Fitness TrackerAlle anzeigen
SmartwatchesAlle anzeigen
Xiaomi
Konsolen & ZubehörAlle anzeigen
Lenovo Legion GoMSI Claw
NintendoAlle anzeigen
Nintendo Switch Lite
PlayStationAlle anzeigen
XboxAlle anzeigen
Audio & HiFiAlle anzeigen
KopfhörerAlle anzeigen
FairphoneGoogle
LautsprecherAlle anzeigen
Beats by Dr. DreGoogleYamahatonies
iPodAlle anzeigen

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Optischer Zustand
Beschreibung
In internationalen Rechtsstreitigkeiten kann der Kläger regelmäßig zwischen verschiedenen Gerichtsständen wählen. Die Wahl des Klägers wird zugunsten des Forums ausfallen, das für ihn mit Blick auf den Prozeßausgang am günstigsten ist. Bei der Gerichtswahl des Klägers stehen dementsprechend anwendbares Prozeß- und Sachrecht im Vordergrund. In der Regel werden die Interessen des Beklagten und der Allgemeinheit mit Bezug auf einen bestimmten Gerichtsort nicht berücksichtigt, was zu unliebsamen Folgen führen kann. So ist es möglich, daß der Ort, an dem sich der dem Streitfall zugrunde liegende Sachverhalt zugetragen hat, der Lageort von Beweismitteln, oder aber der Wohnsitz des Beklagten weit von dem Ort entfernt ist, an dem der Rechtsstreit ausgetragen wird. Insbesondere in Produkthaftungsfällen ist zu beobachten, daß der Kläger lieber den verfahrenstechnisch ungeeigneten Gerichtsort wählt, an dem das ihm günstigste Recht Anwendung findet, als das Gericht des Schadensortes oder das Gericht, das die lex fori als Sachrecht anwenden könnte. So werden entsprechende Verfahren unweigerlich verkompliziert. Die Last, die mit solchen Verfahren einhergeht, tragen die Staaten, deren Gerichte bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten notorisch klägerfreundlich sind. Sie werden in erhöhtem Maße Prozesse an sich ziehen - unabhängig von der Eignung ihrer Gerichte zur konkreten Streitentscheidung. Um sicherzustellen, daß ein Gericht im konkreten Fall zur Streitentscheidung geeignet ist, ist es wünschenswert, die Gerichtsstandswahl des Klägers einzuschränken. Die US-amerikanischen Gerichte greifen zu diesem Zweck auf die Lehre vom forum non conveniens zurück, die einem angerufenen Gericht erlaubt, seine an sich gegebene Zuständigkeit nicht auszuüben, wenn es der Auffassung ist, daß dem Kläger ein eindeutig besser geeignetes Gericht zugänglich ist. Dem deutschen Recht ist die forum non conveniens-Lehre unbekannt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu untersuchen, ob es wünschenswert ist, die forum non conveniens-Lehre zu übernehmen. Im ersten Teil der Arbeit werden Entwicklung, Funktion und Inhalt der amerikanischen forum non conveniens-Lehre anhand der Rechtsprechung der amerikanischen Bundesgerichte dargestellt. Untersucht werden zu diesem Zwecke insbesondere die bundesgerichtlichen forum non conveniens-Entscheidungen. Der Piper Aircraft-Entscheidung des Supreme Court von 1981 und ihren weitreichenden Auswirkungen werden besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Anschließend folgt eine Bewertung der amerikanischen forum non conveniens-Lehre. Im zweiten Teil der Arbeit wird zunächst untersucht, inwieweit die Funktion der forum non conveniens-Lehre im deutschen internationalen Zuständigkeitsrecht auf andere Art und Weise als durch eine Generalklausel eine Entsprechung findet. Im Anschluß daran wird die Frage nach dem Nutzen einer forum non conveniens-Generalklausel de lege ferenda für das deutsche Recht erörtert.
Dieses Produkt haben wir gerade leider nicht auf Lager.
ab 30,99 €
Derzeit nicht verfügbar
Derzeit nicht verfügbar

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Technische Daten


Erscheinungsdatum
04.04.1996
Sprache
Deutsch
EAN
9783428085675
Herausgeber
Duncker & Humblot
Serien- oder Bandtitel
Schriften zum Internationalen Recht
Sonderedition
Nein
Autor
Christoph Dorsel
Seitenanzahl
217
Auflage
1
Einbandart
Broschiert

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Informationen nach EU Data Act

-.-
Leider noch keine Bewertungen
Leider noch keine Bewertungen
Schreib die erste Bewertung für dieses Produkt!
Wenn du eine Bewertung für dieses Produkt schreibst, hilfst du allen Kund:innen, die noch überlegen, ob sie das Produkt kaufen wollen. Vielen Dank, dass du mitmachst!