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Einrichtung und Prüfung eines Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems in der Genossenschaft

Benjamin Seegmüller (Unbekannter Einband, Deutsch)

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Beschreibung
Risikofrüherkennung ist eine wesentliche Leitungsaufgabe eines jeden Geschäftsleiters unabhängig von der Rechtsform. Mit § 91 Abs. 2 AktG und der korrespondierenden Prüfungspflicht des § 317 Abs. 4 HGB wurde Risikobewußtsein von Vorstand und Aufsichtsrat von großen Aktiengesellschaften geschärft. Während damit für die Rechtsform der Aktiengesellschaft explizit die Verpflichtung zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems und die Verpflichtung zur Prüfung des Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems gesetzlich normiert ist, drängt sich die Frage auf, warum die Rechtsform der Genossenschaft hier anders behandelt wird. Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Vor¬stand einer Genossenschaft ebenfalls ver¬pflichtet ist, ein System entsprechend § 91 Abs. 2 AktG zu implementieren und der genossenschaftliche Prüfungsverband die Einrichtung eines solchen Systems prüfen muss. Der Autor prüft zunächst die Existenz einer eigenständigen Vorschrift, die dem Vorstand einer Genossen-schaft explizit die Einrichtung eines Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems vorschreiben könnte. Anschließend wird die Anwendbarkeit der Vorgaben des § 91 Abs. 2 AktG bei der Genossenschaft untersucht, wobei die in der Gesetzesbegründung zum KonTraG aufgeführte sog. Ausstrahlungswirkung auf die Rechtsform der GmbH Beachtung findet. Anhand der aufgestellten Untersuchungsergebnisse ermittelt der Autor die praktische Relevanz der Anwendbarkeit der Vorgaben des § 91 Abs. 2 AktG bei der Genossenschaft und beantwortet die Sinnhaftigkeit und Möglichkeit einer solchen Anwendung. Zuletzt wird festgestellt, ob sich eine derartige Verpflichtung zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems bereits aus der Leitungs¬aufgabe gemäß § 27 GenG i. V. m. den Sorg¬falts¬pflichten des genossenschaftlichen Vorstandes gemäß § 34 GenG herleiten lässt. Dabei erfolgt eine Unterscheidung nach den „allgemeinen“ Geschäftsleiterpflichten, die einen Unternehmensleiter unabhängig von der Rechtsform treffen und nach den besonderen genossenschaftlichen Geschäftsleiterpflichten, die sich aus der Besonderheit der Rechtsform der Genossenschaft ergeben. Bei der Herleitung einer solchen Verpflichtung erfolgen Überlegungen, die Pflicht zum (umfassenden) Risikomanagement aus der Leitungsaufgabe i. V. m. den Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Aktiengesellschaft (§§ 76, 93 AktG) abzuleiten, womit auch die Anwendung eines Geschäftsleiterermessens und der business judgement rule bei der Genossenschaft festgestellt wird. Im zweiten Schwerpunkt wird untersucht, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Prüfung des Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems vorliegt. Es wird geprüft, ob der Prüfungsverband zur Prüfung aufgrund einer ausdrücklichen Vorsschrift verpflichtet sein könnte und ob § 317 Abs. 4 HGB auch bei der Genossenschaft entsprechend Anwendung findet oder ob eine solche Verpflichtung zur Prüfung des vom Vorstand der Genossenschaft einzurichtenden Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems bei der genossenschaftlichen Prüfung aus § 53 Abs. 1 GenG herzuleiten ist.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
06.09.2011
Sprache
Deutsch
EAN
9783939704621
Herausgeber
OlWIR Verlag für Wirtschaft, Informatik und Recht
Serien- oder Bandtitel
Schriften zum Risikomanagement
Sonderedition
Nein
Autor
Benjamin Seegmüller
Seitenanzahl
297
Auflage
1
Einbandart
Unbekannter Einband
Bandzählung
2
Schlagwörter
Vorstand, Genossenschaftsverband, Risikofrüherkennung, Risk Management, Risiko, Sorgfaltspflicht, Genossenschaftsrecht, Aktienrecht, Wirtschaftsprüfung, Überwachungssystem, Gesellschaftsrecht, Risikomanagementsystem
Höhe
210 mm
Breite
14.7 cm

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