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Urteilstatbestand und Mündlichkeitsprinzip

Reinhard Gaier (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Die durch 314 ZPO geregelte Beurkundungsfunktion des Urteilstatbestandes wird bislang von Rechtsprechung und Literatur im Sinne einer nicht nur positiven, sondern auch negativen Beweiskraft verstanden. Danach gilt Parteivorbringen, über das der Tatbestand schweigt, selbst dann als nicht vorgetragen, wenn es aus eingereichten und bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftsätzen festzustellen ist. Für die Parteien führt dies zu Nachteilen, die mit dem Gebot effektiver Gewährung rechtlichen Gehörs kollidieren. Nachdem sich die Struktur des Zivilprozesses im Zuge der Novellengesetzgebung von einem rein mündlichen zu einem gemischt mündlich/schriftlichen Verfahren gewandelt hat, ist aber auch das tradierte Verständnis des 314 ZPO aufzugeben und durch die Annahme einer kumulativen Beurkundung des Parteivorbringens durch Tatbestand und Schriftsätze zu ersetzen. Das Ergebnis der Neuinterpretation ist für Fälle divergierender Darstellung in Tatbestand und Akteninhalt dahin zu präzisieren, daß das im Vergleich weitergehende Vorbringen maßgeblich sein muß. Schließlich erlaubt ein geändertes Verständnis des 314 ZPO auch die Klärung offener Fragen der forensischen Praxis.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
01.03.1999
Sprache
Deutsch
EAN
9783631346051
Herausgeber
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Serien- oder Bandtitel
Europäische Hochschulschriften Recht
Sonderedition
Nein
Autor
Reinhard Gaier
Seitenanzahl
246
Einbandart
Broschiert
Buch Untertitel
Zum Zusammenhang der Beurkundungsfunktion des Urteilstatbestandes mit den Bestimmungen der ZPO über die Mündlichkeit des Verfahrens

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