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Die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zum persönlichen Eherecht in Hamburgischen Gerichtsfällen von 1879-1900

Stefanie Müller (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Diese Studie beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts von 1879 bis 1900. Ausgangspunkt ist dabei die Gründung des Oberlandesgerichts in Hamburg; das zeitliche Ende markiert das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der behandelte Zeitraum umfaßt die letzten 20 Jahre der Geltung der Hamburger Statuten von 1603/1605, die nahezu 300 Jahre in Kraft waren. Die Untersuchung beschränkt sich auf das persönliche Eherecht. Gegenstand der Arbeit sind 116 Berufungsurteile des Oberlandesgerichts in hamburgischen Familienrechtsstreitigkeiten. Im ersten Teil der Arbeit wird die Stellung und Bedeutung der Familie im 19. Jahrhundert behandelt. Hierbei wird die Veränderung der Familie von der Produktionsgemeinschaft hin zur privaten Lebensgemeinschaft beschrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg ist in einem gesonderten Teil aufgeführt. Im Hauptteil der Arbeit sind die Institutionen des hamburgischen Eherechts beschrieben: Verlöbnis, Ehehindernisse, Eheschließung, persönliche Wirkungen der Ehe, Ehescheidung, Scheidungsfolgen, Trennung von Tisch und Bett, elterliches Erziehungsrecht. Die Darstellung knüpft an die vom Hanseatischen Oberlandesgericht behandelten Rechtsprobleme an.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
01.03.1996
Sprache
Deutsch
EAN
9783631498637
Herausgeber
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Serien- oder Bandtitel
Rechtshistorische Reihe
Sonderedition
Nein
Autor
Stefanie Müller
Seitenanzahl
154
Einbandart
Broschiert
Autorenporträt
Die Autorin: Stefanie Müller wurde 1966 in Hamburg geboren. 1985 begann sie mit dem rechtswissenschafltichen Studium an der Universität Hamburg. Nach ihrem Examen im Jahre 1990 war sie hier als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Seminar für deutsche und nordische Rechtsgeschichte bis 1994 tätig. 1994 erfolgte die zweite juristische Staatsprüfung nach dem Referendardienst in Schleswig-Holstein. Seit Anfang 1995 ist sie als Rechtsanwältin zunächst in Stralsund und dann in Dresden tätig. Promotion 1995.

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