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Der Rchtsbegriff der Versicherung und die Praxis des Versicherungsaufsichtsamtes

Karsten Friedrich (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Wenn ein Unternehmen eine neue Versicherungsart einführen will, muss die Erlaubnis des Versicherungsaufsichtsamts eingeholt werden. Die Aufsichtsbehörde prüft bei dieser Entscheidung vor allem, ob die neue Versicherungsart eine Versicherung im Sinne des Versicherungsauf- sichtsgesetzes darstellt. Sie entwickelt durch ihre Verwaltungspraxis einen Rechtsbegriff der Versicherung, der sich mit anderen juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Versicherungsbegriffen vergleichen lässt. Dabei kann eine Übereinstimmung in dem sachlichen Inhalt der Versicherungsbegriffe festgestellt werden, der über methodische Unterschiede der verschiedenen Wissenschaften hinweg einen einheitlichen Begriff der Versicherung zu liefern vermag.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
31.12.1974
Sprache
Deutsch
EAN
9783261013880
Herausgeber
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Serien- oder Bandtitel
Europäische Hochschulschriften Recht
Sonderedition
Nein
Autor
Karsten Friedrich
Seitenanzahl
248
Einbandart
Broschiert
Bandzählung
96
Schlagwörter
Friedrich, Praxis, Rchtsbegriff, RECHTSBEGRIFF, Versicherung, Versicherungsaufsichtsamtes
Thema-Inhalt
KFFN - Versicherung und Versicherungsmathematik KCA - Wirtschaftstheorie und -philosophie LNCB - Handelsrecht
Thema-Zusatz
Deutschland

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