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Die Zwei-Personen-Verhältnisse beim Erpresserischen Menschenraub und der Geiselnahme

Stefan Forster (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Seit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 1989 werden von den Tatbeständen der §§ 239 a, 239 b StGB neben den Drei-Personen-Verhältnissen auch sog. Zwei-Personen-Verhältnisse erfasst. Dies hat zur Folge, dass typische Sachverhalte der sexuellen Nötigung und Erpressung gleichzeitig die Tatbestände der §§ 239 a, 239 b StGB erfüllen und damit mit einer dramatisch höheren Strafe bedroht werden. Deshalb wurden vielfältige Bemühungen um eine restriktive Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB in den Zwei-Personen-Verhältnissen unternommen. Auch durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH aus dem Jahr 1994 wurde keine voll befriedigende Eingrenzung der Bemächtigungsfälle im Zwei-Personen-Verhältnis erreicht. Da sich auch die Hoffnungen auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, bedarf die Zwei-Personen-Problematik im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage einer Lösung. Ziel der Arbeit ist es deshalb, einen Vorschlag für eine sachgerechte Restriktion der Geiselnahmedelikte zu erarbeiten. Außerdem entwickelt die Arbeit einen weiterführenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Neuregelung der §§ 239 a, 239 b StGB.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
08.08.2002
Sprache
Deutsch
EAN
9783631394274
Herausgeber
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Serien- oder Bandtitel
Europäische Hochschulschriften Recht
Sonderedition
Nein
Autor
Stefan Forster
Seitenanzahl
259
Einbandart
Broschiert
Autorenporträt
Der Autor: Stefan Forster wurde 1969 in Nürnberg geboren. Von 1989 bis 1995 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst war er von 1998 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht bei Prof. Max Vollkommer, Universität Erlangen-Nürnberg. Der Verfasser ist seit 1999 als Staatsanwalt in Nürnberg tätig und seit Juni 2002 abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz.

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