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Das Recht auf Entwicklung als kollektives Menschenrecht

Andreas Auprich (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Das Novum des Rechts auf Entwicklung liegt vor allem darin, dass ihm eine kollektive Komponente zugeschrieben wird und es das politische Anliegen «Entwicklung» in eine Menschenrechtsforderung kleiden will. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser Aspekte mit der Idee der Menschenrechte und möchte abklären, welche «Kollektive» als Berechtigte eines Menschenrechts auf Entwicklung in Frage kommen und welche entwicklungspolitischen Forderungen als Ansprüche aus einem Menschenrecht auf Entwicklung denkbar sind. Dabei ist zwischen einem Recht auf Entwicklung als Strukturprinzip der Völkerrechtsordnung und einem Recht auf Entwicklung als Menschenrecht zu unterscheiden. Als kollektive Nutznießer eines Menschenrechts auf Entwicklung sind entwicklungsorientierte Organisationsformen der Zivilgesellschaft in Betracht zu ziehen, die spezifische Mitsprache-, Abwehr- und Gestaltungsrechte zur Schaffung eines förderlichen Umfelds für Entwicklung einfordern.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
24.07.2000
Sprache
Deutsch
EAN
9783631366776
Herausgeber
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Serien- oder Bandtitel
Europäische Hochschulschriften Recht
Sonderedition
Nein
Autor
Andreas Auprich
Seitenanzahl
329
Einbandart
Broschiert
Autorenporträt
Der Autor: Andreas Auprich wurde 1967 in Eisenkappel geboren. Studium der Rechtswissenschaften in Graz und Triest. Seit 1994 Assistent am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Graz.

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