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Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

Martin Heuser (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht, d.h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fügt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil über einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklärt diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erörtert. Anlass zu dieser Erörterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Göttinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschließend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken« in Aussicht.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
26.06.2024
Sprache
Deutsch
EAN
9783428191994
Herausgeber
Duncker & Humblot
Serien- oder Bandtitel
Schriften zum Strafrecht
Sonderedition
Nein
Autor
Martin Heuser
Seitenanzahl
113
Auflage
1
Einbandart
Broschiert

Hersteller: Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, Berlin, Deutschland, 12165, info@duncker-humblot.de, Duncker & Humblot GmbH

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