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Mustervorlage für eine Strafanzeige gegen Covid-19-Wirkstoffhersteller, "Impf"-Ärzte, Politiker u.a.

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz (Broschiert, Deutsch)

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Beschreibung
Jedem sollte klar sein: Mit einer 3-seitig (!) – oder geringfügig mehr - begründeten Strafanzeige wird man kaum einen Staatsanwalt überzeugen können, auch wenn die juristischen Kernfragen, die hier abgehandelt werden müssen, so einfach sind, dass man sie gut auf 1 DIN-A4-Seite kurz zusammenfassen könnte. Wenn ein Arzt seinen Patienten / dem Impfkandidaten nicht bzw. nicht korrekt aufklärt, dann begeht er mangels wirksamer Einwilligung des Betroffenen eine (gefährliche) Körperverletzung, je nach Tatfolgen auch in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und/oder Körperverletzung mit Todesfolge. Jeder, der so eine Strafanzeige erwägt, solche wissen welche Rechte er als Verletzter im Strafverfahren hat und wie er sie optimal nutzen kann. Vorlagen und Webseiten, die zu diesen Rechten eines „Verletzten“ im Strafprozess keine weiteren Hinweise enthalten, sind unseres Erachtens nicht wirklich hilfreich. Ganz im Gegenteil: Solche Vorlagen suggerieren, dass solche Anzeigen ein Selbstläufer sind. Der einzige „Erfolg“, der bei so kurzgefassten Strafanzeigen zu erwarten ist, ist eine umgehende Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit denkbar knapper Standard-Begründung. Die Rechtslage mag rein strafrechtlich gesehen einfach erscheinen, ist es aber nicht, wenn weitergehende Rechtsfragen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder europäischen Arzneimittelzulassungsrecht aufgeworfen werden. Noch schwieriger ist es bei der Darstellung und Würdigung rein tatsächlicher Fragen, die in diesem Kontext aufgeworfen werden – insbesondere zu dem Nutzen-Risiko-Verhältnis solcher Geninjektionen wie Comirnaty oder Spikevax oder Vaxzevria etc.. Wer zentrale Beweisfragen wie diese nicht höchst vorsorglich durch ein Gutachten wie z.B. das von Dr. Hans-Joachim Kremer https://kremer.tentary.com/p/My5eA4. abdeckt, der hat sehr wahrscheinlich keine Chance, von einem Staatsanwalt, der bislang nur die offiziellen Narrative kennt und glaubt, überhaupt ernst genommen zu werden. Denn immer noch gehen Richter – ggf. auch auf Grund der Nichtvorlage solcher Gutachten durch Anwälte in den Schadenersatzprozessen – (ungeprüft) davon aus, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis solcher Covid-19-Injektionen doch sehr gut sei. Jeder Geschädigte sollte sich also angemessen überlegen, ob er nicht zumindest eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollte, wenn eine Strafanzeige stellen möchte. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat bislang nur deshalb keine Mustervorlage für eine Strafanzeige gegen Ärzte etc. veröffentlicht, weil er auf Grund seiner Erfahrung mit der Justiz – gerade auch im Zusammenhang mit den sog. Corona-Maßnahmen und den Covid-19-Injektionen - davon ausgeht, dass es auch mit Anwalt sehr schwierig sein dürfte eine Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gegen Pharmaunternehmen und Ärzte etc. zu veranlassen. Aber ohne Anwalt dürfte ein Geschädigter in diesem Land aktuell kaum eine Chance haben mit seiner Leidensgeschichte Gehör zu finden. Das gilt für Covid-19-Injektionsgeschädigte, die ihre Rechte schon wegen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr angemessen aus eigener Kraft vertreten können, umso mehr. Weitergehende Infos zu den Rechten Geschädigter: https://www.anwalt-schmitz.eu/arbeit-u-recht-keine-impfpflicht-f-med-berufe/
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
16.07.2024
Sprache
Deutsch
EAN
9783384295392
Herausgeber
tredition
Sonderedition
Nein
Autor
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
Seitenanzahl
330
Einbandart
Broschiert
Einbandart Details
Klebebindung
Buch Untertitel
einschließlich Anträgen zur Nebenklagevertretung und Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadenersatz im sog. Adhäsionverfahren
Schlagwörter
Covid-19-Injektionen und Strafrecht, Verfahrensrechte von Covid-19-Injektions-Geschädigten, Nebenklage und Adhäsionsverfahren, Schmerzensgeld und Schadenersatz im Strafprozess, Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Wirkstoffherstellern, Politikern, "Impf"-Ärzten, Arzneimittelaufsichtsbehörden
Thema-Inhalt
LAS - Rechtskenntnisse und Rechtspraxis
Höhe
297 mm
Breite
21 cm

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