http://api.vlb.de/api/v1/asset/mmo/file/6091d4b1-2bec-4a12-97fe-1f27e428ca72 VORWORT
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 DER ENERGIEAUSWEIS - KERNSTÜCK DER ENERGIEEINSPARVERORDNUNG 2007
1.1 Welche Arten des Energieausweises gibt es?
1.2 Für welche Gebäude muss ein Energieausweis erstellt werden?
1.3 Für welche Gebäude muss kein Energieausweis vorgelegt werden?
1.4 In welchen Fällen muss der Energieausweis öffentlich ausgehängt werden?
1.5 Bis wann müssen Sie einen Energieausweis erstellt haben und vorlegen können?
2 WIE SIEHT EIN ENERGIEAUSWEIS AUS UND WAS STEHT DRIN?
2.1 Der Energieausweis für Wohngebäude
2.2 Der Energieausweis für Nichtwohngebäude
3 SO KOMMEN SIE SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM ENERGIEAUSWEIS
3.1 Vorab: Wie Sie Ihr Gebäude schnell selbst einschätzen können
3.2 Aussteller für den Energieausweis suchen
3.3 Verfahren klären
3.4 Vertrag schließen
3.5 Daten erheben
3.6 Berechnungen durchführen lassen
3.7 Energieausweis aushändigen lassen
4 RECHTLICHE REGELUNGEN BEI BESTEHENDEN MIETVERHÄLTNISSEN
4.1 Kein Anspruch des Mieters auf Energieausweis
4.2 Das müssen Sie beachten, wenn Sie modernisieren wollen
4.3 Schließen Sie Modernisierungsvereinbarungen
4.4 Kosten des Energieausweises auf Mieter umlegen?
5 RECHTLICHE REGELUNGEN BEI NEUEN MIETVERHÄLTNISSEN
5.1 Recht des Mietinteressenten auf Energieausweis
5.2 Fotokopie muss nicht ausgehändigt werden
5.3 Wenn der Energieausweis nicht vorgelegt wird.
5.4 Energieausweis nicht zum Bestandteil des Mietvertrags machen
5.5 Mietminderung wegen Angaben im Energieausweis?
5.6 Modernisierungsempfehlungen umsetzen - eine lohnende Investition in die Zukunft
5.7 Vorsicht, fehlerhafter Energieausweis
5.8 Wann das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten ist
6 WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN - PFLICHTEN DES VERWALTERS
6.1 Über Energieausweis informieren
6.2 Ermächtigung einholen
6.3 Feststellung des Ist-Zustandes durch den Verwalter
6.4 Einholung von Vergleichsangeboten
6.5 Vorbereitung der Wohnungseigentümerversammlung
6.6 Vorbereitungen zur Deckung des Finanzbedarfs
6.7 Einberufung der Eigentümerversammlung
6.8 Beschlussfassung
6.9 Einberufung einer weiteren Eigentümerversammlung
6.10 Ordnungsgemäße Beschlussfassung
6.11 Beschlusssammlung
6.12 Neue Beschlusskompetenzen durch WEG-Novelle
7 WAS IST BEIM VERKAUF VON IMMOBILIEN ZU BEACHTEN?
7.1 Neubauten: Wärmebedarfs< bzw. Energieausweis vorlegen
7.2 Bestandsgebäude: Energieausweis vorlegen
7.3 Schadensersatzpflicht des Verkäufers
7.4 Energieausweis nicht zu Vertragsbestandteil machen
7.5 Wann haftet der Makler?
8 VON ALTBAU BIS ENERGIESPARHAUS - WIE KÖNNEN GEBÄUDE KLASSIFIZIERT WERDEN?
8.1 Was sind Energiesparhäuser?
8.2 Einordnung von Altbauten
8.3 Wie sind die Angaben zum Energieverbrauch im Energieausweis zu verstehen?
9 MODERNISIERUNGS5 UND INSPEKTIONSPFLICHTEN, DENEN SIE NACHKOMMEN MÜSSEN
9.1 Unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)
9.2 Bedingte Nachrüstverpflichtung (§ 9 EnEV)
9.3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen (§ 12 EnEV)
10 RÜSTEN SIE IHR HAUS FÜR DIE ZUKUNFT - DURCH EINE ENERGETISCHE SANIERUNG
10.1 Warum Sie energetisch sanieren sollten
10.2 Was Sie über physiologische Zusammenhänge wissen sollten
10.3 Grundlagen der energetischen Sanierung
10.4 Wichtig: die fachmännische Planung
10.5 Welche Sanierungsmaßnahmen besonders effektiv sind
10.6 Worauf Sie beim Bauvertrag achten müssen
10.7 Kontrollieren Sie die Ausführung
11 TIPPS ZUM ENERGIESPAREN
GLOSSAR STICHWORTVERZEICHNIS ANHANG http://api.vlb.de/api/v1/asset/mmo/file/60245a58-f7eb-4f84-9de2-4e71a24f662a http://api.vlb.de/api/v1/asset/mmo/file/6d4a8777-97ec-4e9f-8502-f79b39a1e9c0
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