Vorwort
1. Politische Verhältnisse, Produktionsweisen, Managementmethoden haben sich geändert:
Die soziale Unterlegenheit der Arbeitnehmer ist geblieben
2. Mitbestimmen, wo bestimmt wird und dort, wo Arbeitnehmer Schutz brauchen
Der Betrieb – sachlicher Geltungsbereich der Zuständigkeit des Betriebsrats – Der Betriebsbegriff
Meldepflicht für betriebsratslose Betriebe
Tendenzbetriebe
Personalvertretung
Sicherung der betrieblichen Interessenvertretung durch Tarifverträge
Wer ist Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes?
Betriebsratswahlen erleichtern, Frauenanteil erhöhen, Übergangsregelungen bei Umorganisation und Umstrukturierung
3. Arbeitsmöglichkeiten des Betriebsrates verbessern
Mehr Unabhängigkeit für Betriebsräte, bessere und rechtzeitige Informationen
Freistellungsregelungen müssen erweitert werden
Bildung von Arbeitskreisen
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen ausweiten
Mitbestimmung braucht Sachverstand
Informations- und Kommunikationsparität – eine wichtige Voraussetzung
Behinderung der Betriebsratsarbeit – kein Kavaliersdelikt
4. Streiten statt begleiten – Interessenvertretung statt Co-Management
DGB-Gesetzentwurf: Mehr justiziable Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte
Position des Betriebsrats nicht aushöhlen – Keine Schwächung durch Delegation von Mitbestimmungsrechten
Mehr Einfluss auf betriebliche Bildung
Personelle Einzelmaßnahmen
Stärkerer Schutz bei Kündigungen
Mitbestimmung am Arbeitsplatz muss Stellung der Arbeitnehmer stärken – nicht schwächen
Personalplanung
5. Nur wo Einigungsstelle draufsteht, ist auch Mitbestimmung drin:
Mehr Mitbestimmung zur Sicherung der Arbeitsplätze
Interessenausgleich, Betriebsänderungen, Rationalisierungsmaßnahmen ohne Entscheidung der Einigungsstelle?
Sozialplan darf kein Alibi zur Arbeitsplatzvernichtung sein
6. Streikfähige Gewerkschaften und konfliktfähige Betriebsräte:
Tarifautonomie muss Vorrang haben – Tarifverträge müssen Mindestbedingungen bleiben
Die Bindungskraft des Flächentarifvertrags darf nicht unterlaufen werden
7. Kapitalmacht braucht Gegenmacht:
Mehr Mitbestimmung – im 'Bündnis' nicht zu haben
Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes gehört nicht ins Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit
Ohne gewerkschaftlichen Druck droht Aushöhlung der Mitbestimmung
Betriebliche Mitbestimmung – Teil organisierter Gegenmacht der Arbeitnehmer
DGB-Forderungen offensiv vertreten
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