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Technische Daten
Erscheinungsdatum
31.12.2008
Sprache
Deutsch
EAN
9783511092559
Herausgeber
Scientia
Sonderedition
Nein
Autor
Hans Kelsen
Seitenanzahl
236
Einbandart
Gebundene Ausgabe
Buch Untertitel
Einleitung in die rechtswissenschaftliche Problematik
Autorenporträt
Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag im damaligen Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA) gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Er erbrachte insbesondere im Staatsrecht, im Völkerrecht sowie als Rechtstheoretiker herausragende Beiträge. Er zählte gemeinsam mit Georg Jellinek und dem Ungar Felix Somlo zur Gruppe der österreichischen Rechtspositivisten und wird neben H.L.A. Hart als der einflussreichste Vertreter des Rechtspositivismus' im 20. Jahrhundert angesehen.
Kelsen studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften und habilitierte 1911 in Staatsrecht und Rechtsphilosophie. Darüber hinaus besuchte er ein Seminar der Universität Heidelberg, wo er dem Staatsrechtsprofessor Georg Jellinek (1851–1911) begegnete. 1912 ehelichte Kelsen Margarete Bondi (1890–1973). Das Paar hatte zwei Töchter: Hanna (1914–2001) und Maria (1915–1994). In 1917 wurde Kelsen Professor an der Universität Wien (zunächst außerordentlicher Professor, ab 1919 Ordinarius). Während des Ersten Weltkrieges war er als Mitarbeiter des letzten k.u.k. Kriegsministers, Rudolf v. Stöger-Steiner, nachdem er als wehruntauglich eingestuft worden und kurzzeitig in der zentralen Hemdenvergabestelle eingesetzt worden war, an Plänen zu einer Umgestaltung der Monarchie (Lockerung der österreichisch-ungarischen Union zur bloßen Personalunion) beteiligt. Kelsen schrieb einen Aufsatz in der Kriegsverwaltungspresse, der sich mit dem Erfordernis der Trennung der österreichischen und der ungarischen Armee nach der Durchbrechung der galizischen Front befasste; nach Ausrufung der Republik wurde er von Staatskanzler Karl Renner immer wieder als Experte für Verfassungsfragen herangezogen und im März 1919 mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung beauftragt. Das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 ist zwar nicht, wie es oft heißt, von ihm allein verfasst, aber von ihm maßgeblich mitgestaltet worden. In 1919 wurde Kelsen – als parteiunabhängiger Experte – Mitglied des Verfassungsgerichtshofes. Die Tätigkeit als Verfassungsrichter und vor allem die ihm immer wieder zum Vorwurf gemachte Nähe zur Sozialdemokratischen Partei trugen ihm viel Kritik ein. Anlässlich der Neugestaltung des Verfassungsgerichtshofes 1929/1930 wurde er per Verfassungsgesetz seines Amtes enthoben; eine ihm von den Sozialdemokraten angebotene Neuwahl in den VfGH lehnte er ab, weil er nicht für eine Partei kandidieren wollte. Kelsen verließ in der Folge Wien und Österreich und wurde 1930 Professor an der Universität Köln, von wo er 1933 aufgrund seiner jüdischen Abstammung vor den Nationalsozialisten fliehen musste. Er trat eine Professur am Institut universitaire de hautes études internationales der Universität Genf an, wechselte 1936 nach Prag zur Karls-Universität, wo er jedoch von den dortigen Nationalsozialisten so bedroht wurde, dass er nach Genf zurückkehrte. 1940 emigrierte er in die USA und kam zunächst provisorisch an der Harvard University unter. 1942 wechselte er an die University of California, Berkeley, wo er 1945 zum full professor ernannt wurde und bis 1952 lehrte. (wikipedia.de)
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