Autorenporträt
Patrick Welke ist seit 2014 als Rechtsanwalt ausschließlich im Strafrecht tätig. Im Jahr 2017 wurde ihm der Titel des Fachanwalts für Strafrecht verliehen. Seit 2018 ist er regelmäßig als Referent bei Fortbildungen für Anwaltskollegen im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht und der Verteidigung in Cannabisverfahren tätig. Er referierte unter anderem auf dem 44. Strafverteidigertag in Berlin, dem 46. Strafverteidigertag in Bochum sowie dem 20. Frühjahrssymposium der AG Strafrecht in Karlsruhe. Darüber hinaus informiert er seit 2016 für verschiedene Organisationen und Berufsgruppen (u.a. an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg) zum Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht. Im gleichen Schwerpunktbereich ist er zudem als Autor aktiv.
Schlagwörter
Betäubungsmittel, BtM, Betäubungsmittelstrafrecht, BtMG, Drogenstrafrecht, Mengenlehre, Grenzwert, Wirkstoffgehalt, Handeltreiben, Bewertungseinheit, Tateinheit, Täterschaft, Teilnahme, Versuch, Verkaufsvorrat, Eigenkonsum, Beihilfe, Aufklärungshilfe, Verteidigungstaktik, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Besitz, Bandendelikte, Strafzumessungsfehler, NpSG, Cannabisgesetz, KCanG, Medizinal-Cannabisgesetz, MedCanG, Drogenabhängigkeit, Kronzeugenregelung, Straftatbestände