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Beschreibung
Der jurisitische Tatbestand der kriminellen und terroristischen Vereinigung, so wie er in den Paragraphen 129 und 129a des Strafgesetzbuches definiert wird, ist ein Thema dieses Buches, das andere ist das Verhältnis des Staates zu seinen Feinden. Der Begriff des "Feindes", so Gräßle-Münscher, ist im Gegensatz zu dem des Gegners bewertender Natur, vermittelt die Situation der Bedrohung. Nicht zufälig also wird ihm im politischen Strafrecht traditionell der Vorzug gegeben. nicht um den einzelnen Staatsfeind und seine Verfolgung geht es, sondern um Kollektive, Gruppen, die sich als politische Bewegungen verstehen. Alle klassischen staatsfeindlichen Bewegungen, Burschenschaften und Arbeiterbünde, zählen zu deren Opfern, aber auch Parteien wie SPD und KPD und Untergrundbewegungen wie die RAF. im Gegensatz zur geltenden Doktrin, heute seien dies Tatbestände gewöhnlicher Kriminalität, ihre Bekämpfung also nicht politischer Verfolgung gleichzusetzen, vertritt der Autor die These der historischen Kontinuität. Die klassischen Tatbestände der Staatsgefährdung und des Hochverrats sind mit dem Übergang vom liberalen zum modernen Staat obsolet geworden. Sie stzen breit organisierte politische Bewegungen voraus, Kampfparteien, vor denen der moderne Staat nichts mehr zu befürchten hat. Er wendet sich der Basisbewegung zu, die die eigentliche politische Opposition konstituiert. Während die Tatbestände der kriminellen und terroristischen Vereinigung selbst noch den Schein bekräftigen, der Einsatz gelte den verschiedenen Formen von Gewaltkriminalität, zeigt der Autor, dass sie tatsächlich die moderne radikale Ideenbewegung verfolgen.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
15.07.1991
Sprache
Deutsch
EAN
9783434500018
Herausgeber
EVA Europäische Verlagsanstalt
Sonderedition
Nein
Autor
Josef Grässle-Münscher
Seitenanzahl
200
Einbandart
Taschenbuch
Buch Untertitel
Von den Burschenschaften bis zur RAF
Autorenporträt
Josef Grässle-Münscher, geboren 1946 in Altenberg. Studium in München, Oxford und Berlin. 1982 Promotion mit einer Arbeit zum "Tatbestand der Kriminellen Vereinigung (§129 StGB) aus historischer und systematischer Sicht" beim Rechtsphilosophen und Strafrechtler Arthur Kaufmann. Rechtsanwalt in Hamburg.
Schlagwörter
Burschenschaften, Kriminalität, Kriminelle Vereinigungen, RAF
Höhe
205 mm
Breite
14 cm

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