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Beschreibung
Die Rechtsgeschichte gliedert sich in zahlreiche Einzelfächer, wobei der Einteilung in Römisches und Deutsches Recht besondere Bedeutung zukommt. Diese Trennung scheint derzeit in Rückbildung begriffen zu sein. Das aus der Lehrpraxis entstandene Buch trägt dieser Entwicklung Rechnung. Behandelt werden die antiken römischen Grundlagen, Grundzüge des germanischen und des deutschen Rechts seit dem Mittelalter ebenso wie Rezeption des römischen Rechts und Humanismus bis hin zu den modernen Kodifikationen und dem Phänomen der Globalisierung. Ein Kapitel zum Nationalsozialismus und zu den Rechtsbildungen nach 1945 sowie zur Rechtsentwicklung in der DDR und der Bundesrepublik runden den Band ab. Das Standardwerk liegt jetzt in einer vierten überarbeiteten und ergänzten Auflage vor. Es eignet sich vorlesungsbegleitend für Studierende der Rechtswissenschaft und dürfte darüber hinaus für Historiker von großem Gewinn sein. Dieser Titel ist auf verschiedenen e-Book-Plattformen (Amazon, Libreka, Libri) auch als e-Pub-Version für mobile Lesegeräte verfügbar.
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
03.09.2012
Sprache
Deutsch
EAN
9783825236038
Herausgeber
UTB
Sonderedition
Nein
Autor
Stephan Meder
Seitenanzahl
509
Auflage
4
Einbandart
Taschenbuch
Buch Untertitel
Eine Einführung
Thema-Inhalt
LAZ - Rechtsgeschichte
Inhaltsverzeichnis
Vorwort. -10 INHALT. -8 EINLEITUNG. 1 I. Wo anfangen?. 1 II. Vom römischen Recht zum europäischen ius commune 4 III. Wo stehen wir heute?. 9 1. KAPITEL.11 Das altrömische Recht. 11 I. Das Zwölftafelgesetz. 13 II. Zum Inhalt des Zwölftafelgesetzes. 15 1. Vermögensrecht. 17 a. Die Libralakte. 18 Mancipatio. 18 Nexum. 22 b. Stipulatio. 23 2. Familienrecht. 25 3. Straf- und Deliktsrecht. 29 III. Die Entstehung des Rechts aus der Gewalt. 33 2. KAPITEL.40 Mündlichkeit und Schriftlichkeit in der römischen Rechtskultur. 40 I. Interpretatio. 41 1. Emancipatio. 42 2. In iure cessio. 43 3. Interpretatio extensiva. 44 II. Der Legisaktionenprozeß. 46 III. Prätorisches Recht. 47 1. Das Ende der Priesterherrschaft. 48 2. Der Formularprozeß. 49 IV. Das „Völkergemeinrecht“ (ius gentium). 51 V. Römische Juristen der Frühklassik. 53 VIII Inhalt.53 1. Der Einfluß des Hellenismus. 53 2. Soziale Stellung und Tätigkeitsfelder. 54 3. Die Rechtsschulen der Sabinianer und Prokulianer 55 VI. Rechtsfortbildung durch Abbau von Förmlichkeiten. 57 3. KAPITEL.64 Der Prinzipat. 64 I. Libertas, potestas und auctoritas. 65 II. Römisches Juristenrecht unter dem Prinzipat. 67 III. Römische Juristen der Hoch- und Spätklassik. 71 IV. Rechtsquellen unter dem Prinzipat. 73 1. Das Senatus Consultum Velleianum als Beispiel. 75 2. Geschriebenes und ungeschriebenes Recht. 78 V. Die Ehegesetzgebung des Augustus. 80 4. KAPITEL.84 Die römische Spätzeit bis zur Justinianischen Kodifikation 84 I. Rechtsquellen und Rechtsliteratur in der Zeit der Nachklassik. 85 II. Rechtsfortbildung durch Kaiserrecht. 89 III. Die Teilung des Reiches. 90 IV. Die Kodifikation unter Justinian. 94 V. Resümee und Ausblick. 98 1. Das Kommentierungsverbot. 99 2. Das justinianische Gesetz als Kodifikation. 101 5. KAPITEL.105 Germanische Rechte zwischen Antike und Frühmittelalter 105 I. Das durch die Germania des Tacitus vermittelte Germanenbild. 105 1. Ehe und Stellung der Frauen. 106 2. Erziehung und Erbrecht. 107 3. Gerichtsbarkeit. 108 Inhalt IX.110 4. Gefolgschaft. 110 5. Kampf und Kampfbereitschaft als größte Tugenden. 111 II. Frühmittelalterliche „Stammesrechte“. 112 1. Rechte der Westgoten und Burgunder. 113 2. Rechte der Franken und Langobarden. 114 3. Rückschlüsse auf das ursprüngliche germanische Recht?. 118 4. Kompositionensysteme. 122 III. Karl der Große als Gesetzgeber. 125 IV. Ausblick: Die Teilung des fränkischen Reiches. 126 6. KAPITEL.130 Die mittelalterliche Kirche und das kanonische Recht. 130 I. Vom Eigenkirchenwesen zum Investiturstreit. 130 II. Zweischwerterlehre. 134 III. Corpus iuris canonici. 135 IV. Beispiele kanonistischen Rechtsdenkens. 139 1. Das Streben nach Gleichstellung der Geschlechter. 141 2. Pacta sunt servanda. 144 3. Sonstige Rechtsbildungen. 147 7. KAPITEL.153 Rechtsbildungen im deutschen Mittelalter. 153 I. Sachsenspiegel und Tochterquellen. 154 II. Beispiele mittelalterlichen Rechtsdenkens in Deutschland. 157 1. Schadensersatz und Strafe. 159 2. Handlungs-, Rechts- und Geschäftsfähigkeit. 162 a. Rechtsfähigkeit. 163 b. Geschäftsfähigkeit. 164 3. Einfluß des Sachsenspiegels auf Deutsches Privatrecht. 166 III. Reich und Reichsrecht in Mittelalter und Früher Neuzeit. 166 8. KAPITEL.172 Die Rezeption des römischen Rechts in Bologna und die Entstehung der Universitäten. 172 I. Die Entstehung der Universitäten. 172 II. Die Schule der Glossatoren. 178 III. Das römische Recht in Frankreich. 181 IV. Das römische Recht in England. 183 V. Die Schule der Kommentatoren. 184 9. KAPITEL.191 Juristischer Humanismus. 191 I. Allgemeine Erscheinungen des Humanismus. 191 II. Juristischer Humanismus in Italien. 193 III. Juristischer Humanismus in Frankreich. 198 IV. Juristischer Humanismus in den Niederlanden. 200 10. KAPITEL.205 Feudalrecht und Stadtrecht. 205 I. Lehnswesen. 205 II. Grundherrschaft. 212 III. Leibeigenschaft. 215 IV. Die Stadt als Insel personaler Freiheit. 218 11. KAPITEL.223 Die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland. 223 I. Theoretische und praktische Rezeption. 223 II. Rezeptionsjuristen und Praktiker im 16. Jahrhundert. 226 III. Usus Modernus im 17. und 18. Jahrhundert. 232 12. KAPITEL.239 Die Naturrechtsschule. 239 I. Naturrecht als überpositives Recht. 239 II. Historisches Naturrecht als Vernunftrecht. 240 III. Geistesgeschichtliche Voraussetzungen des Naturrechts. 241 IV. Hugo Grotius. 243 V. Zwischenergebnis. 245 VI. Naturrechtliche Strömungen in Deutschland. 246 VII. Die Vorgeschichte der Kodifikationsbestrebungen im 18. und 19. Jahrhundert. 250 13. KAPITEL.254 Einzelne Kodifikationen: Bayerische und preußische Gesetzgebungswerke, Code Civil und österreichisches ABGB. 254 I. Das bayerische Gesetzbuch. 254 II. Das Preußische Allgemeine Landrecht. 255 III. Der französische Code Civil. 260 IV. Das österreichische ABGB. 264 V. Gesamtwürdigung der Naturrechtskodifikationen. 266 14. KAPITEL.270 Die Gründung der historischen Schule im 19. Jahrhundert.270 I. Der Kodifikationsstreit. 270 II. Person und Werk Savignys. 273 III. Savignys Methodologie und das BGB. 276 IV. Würdigung der Haltung Savignys im Kodifikationsstreit. 281 V. Historische Schule und Germanistik. 282 15. KAPITEL. 288 Von der ersten Generation der Savigny-Schüler zur jüngeren historischen Schule. 288 I. Rechtsquellenlehre, Begriffsjurisprudenz und Geschichte (Puchta). 289 II. Puchtas Nachfolger Friedrich Ludwig von Keller. 295 16. KAPITEL.297 Die deutsche Rechtswissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 297 I. Bernhard Windscheid (1817–1892). 297 II. Rudolph von Jhering (1818–1892). 305 1. Die erste Werkperiode: „Begriffsjurisprudenz“. 306 2. Die zweite Werkperiode: Kritik der Begriffsjurisprudenz. 308 III. Weitere Gemeinrechtler der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 310 IV. Werke des Deutschen Privatrechts. 310 17. KAPITEL. 313 Kodifikationen unter dem Einfluß der Pandektenwissenschaft: Sächsisches BGB, Deutsches BGB und Schweizerische Zivilgesetzgebung. 313 I. Die Kodifikation von Teilgebieten und das Sächsische BGB. 313 II. Die Entwicklungen nach Gründung des Zweiten Deutschen Reiches. 315 III. Die drei Entwürfe des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 319 IV. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 325 V. Schweizerische Zivilgesetzgebung. 326 1. Das Schweizerische Obligationenrecht (OR). 328 2. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB). 329 18. KAPITEL.335 Fortbildungen des Gesetzesrechts im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. 335 I. Formales und materiales Recht. 336 1. Autonomie des Rechts. 337 2. Trennung von Recht und Moral. 338 3. Negativität des juristischen Freiheitsbegriffs. 340 4. Bürgerlich-liberales „Sozialmodell“?. 344 II. Methodenstreit. 346 1. Freirechtsbewegung. 347 2. Interessenjurisprudenz. 348 3. „Begriffsjurisprudenz“ als Bollwerk menschlicher Freiheit gegen staatliche und richterliche Willkür?. 351 19. KAPITEL.359 Die Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945). 359 I. Das Ermächtigungsgesetz. 360 II. Verabschiedung des subjektiven Rechts. 361 III. Preisgabe des Gleichheitssatzes. 362 IV. Germanistik versus Romanistik. 364 V. Führerprinzip und Gefolgschaft. 367 VI. Die Entkoppelung von Richter und Gesetz. 369 VII. Reform der Juristenausbildung, Abschied vom BGB und Volksgesetzbuch. 372 20. KAPITEL.379 Nachkriegszeit. 379 I. Überblick über die Ereignisse nach der Kapitulation. 379 II. Rechtspflege und Rechtswissenschaft in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR. 381 1. Begriffsjurisprudenz, Interessenjurisprudenz und historischer Materialismus. 382 2. Beseitigung des Prinzips der Gewaltenteilung. 385 3. Rückschritte in der Gesetzgebungslehre. 386 4. Weitere Merkmale des Rechtsbegriffs in der sozialistischen Gesellschaft. 387 III. Rechtspflege und Rechtswissenschaft in den Westzonen und der späteren Bundesrepublik. 389 1. „Renaissance des Naturrechts“. 389 2. Entstehung und Inhalt des Grundgesetzes. 391 3. Begriffsjurisprudenz, Interessenjurisprudenz und Wertungsjurisprudenz. 394 21. KAPITEL.401 Wo stehen wir heute?. 401 I. Zivilrecht, Bürgerliches Recht und Privatrecht. 401 1. Das Sonderprivatrecht. 404 2. Entwicklungen in einzelnen Teilgebieten des Privatrechts. 406 a. Vertragsrecht. 406 b. Exkurs: Pacta sunt servanda?. 410 aa) Zunahme von Formgeboten. 410 bb) Pacta sunt servanda und Privatautonomie. 413 c. Deliktsrecht. 414 d. Familienrecht. 416 II. Probleme der Verfassungsauslegung und der Drittwirkung von Grundrechten. 420 III. Strafrecht. 424 IV. Ausblick: Die Autonomie des Rechts im Prozeß fortschreitender Materialisierung. 425 Abkürzungen. 439 Nützliche Internet-Adressen. 445 Personenverzeichnis. 446 Sachverzeichnis. 453
Höhe
185 mm
Breite
12 cm

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