Bis zu 50 % günstiger als neu 3 Jahre rebuy Garantie Professionelles Refurbishment
ElektronikMedien
Tipps & News
AppleAlle anzeigen
TabletsAlle anzeigen
HandyAlle anzeigen
Fairphone
AppleAlle anzeigen
iPhone Air Generation
GoogleAlle anzeigen
Pixel Fold
HonorAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
Honor SerieY-Serie
NothingAlle anzeigen
OnePlusAlle anzeigen
OnePlus 11 GenerationOnePlus 12 Generation
SamsungAlle anzeigen
Galaxy XcoverWeitere Modelle
SonyAlle anzeigen
Weitere Modelle
XiaomiAlle anzeigen
Weitere Modelle
Tablets & eBook ReaderAlle anzeigen
Google
AppleAlle anzeigen
HuaweiAlle anzeigen
MatePad Pro Serie
MicrosoftAlle anzeigen
XiaomiAlle anzeigen
Kameras & ZubehörAlle anzeigen
ObjektiveAlle anzeigen
System & SpiegelreflexAlle anzeigen
WearablesAlle anzeigen
Fitness TrackerAlle anzeigen
SmartwatchesAlle anzeigen
Xiaomi
Konsolen & ZubehörAlle anzeigen
Lenovo Legion GoMSI Claw
NintendoAlle anzeigen
Nintendo Switch Lite
PlayStationAlle anzeigen
XboxAlle anzeigen
Audio & HiFiAlle anzeigen
KopfhörerAlle anzeigen
FairphoneGoogle
LautsprecherAlle anzeigen
Beats by Dr. DreGoogleYamahatonies
iPodAlle anzeigen

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Anstalten öffentlichen Rechts in Liechtenstein

Anton Schäfer (Taschenbuch, Deutsch)

Keine Bewertungen vorhanden
Optischer Zustand
Beschreibung
Die Ermöglichung von juristischen Rechtspersonen auch für den Bereich der öffentlichen Hand hat eine lange Tradition und wurde bereits in frühester Zeit verwendet. Insbesondere ist hier, neben den Körperschaften im eigentlichen staatsrechtlichen Sinn (zB freie Dorfgemeinschaften, Städte mit Stadtrecht etc), die Stiftung für gemeinnützige öffentliche Zwecke, dotiert von der öffentlichen Hand bzw kirchlichen Einrichtungen (zB Pfarreien) aber auch die Schaffung von öffentlich-rechtlichen Anstalten, Fonds, „Kammern“ und auch wirtschaftlichen Unternehmungen zu nennen. Diese juristischen Personen, die zur Erledigung bestimmter, meist wirtschaftlicher Agenden, berufen sind und im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, können über dem Oberbegriff der „Staatsbetriebe“ zusammengefasst werden. Es gibt grundsätzlich keinen "Typenzwang" und daher auch keinen numerus clausus der Gesellschaftsrechtsformen im öffentlich-rechtlichen Bereich in Liechtenstein, Deutschland oder Österreich. Das bedeutet, der Staat kann grundsätzlich im Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung neue Formen des verselbständigten Verwaltungsvollzuges schaffen, um seinen Aufgaben nachkommen zu können, sofern dies verfassungsrechtlich zulässig ist. Dass durch diese Freiheit, an keine bestimmte, eingeschränkte Zahl von (Verwaltungs-)einrichtungen gebunden zu sein, ein "wahrhaft Parkinsonsches Wachstum" der Verwaltungsstrukturen stattfinden kann, die wiederum verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist, ist nicht nur für den Verwaltungsfachmann leicht verständlich. Die Anstalt ist, kurz gefasst und vereinfacht dargestellt, ein vom Gründer beherrschtes Sondervermögen, sofern der Gründer auf seine Rechte nicht verzichtet hat. Die Anstalt öffentlichen Rechts kann Rechtsfähigkeit besitzen oder nicht. Sie hat keine Mitglieder (daher keine Körperschaft), sondern "Benutzer". Der Staat haftet in der Regel für die Anstalt öffentlichen Rechts. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist nicht nur in Liechtenstein bekannt. Historische Anstalten in Österreich sind zB die Krankenversicherungsanstalt, die Unfallversicherungsanstalt, die Pensionsversicherungsanstalt oder die Universitäten als unselbständige Anstalten des Bundes (bis 2002). In der Schweiz werden zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten gezählt (Beispiele): Schulen, Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Luzern, Schweizerische Bundesbahnen, Kantonalbank des Kantons Basel-Stadt, Basler Verkehrsbetriebe, St. Galler Brandversicherungsanstalt, Thurgauer Elektrizitätswerk oder die Aargauer Krankenanstalt, Die erste Anstalt des öffentlichen Rechts wurde in Liechtenstein durch Gesetz durch Auslagerung 1923 gegründete. Es war dies die spätere „Liechtensteinische Landesbank“ (LLB), die 1992 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Die Anstalt öffentlichen Rechts nimmt in den, vom Staat zu schaffenden Einrichtungen öffentlichen Rechts eine Sonderstellung ein. Unter dem Begriff "Anstalten" wird aus historischen Gründen oft nicht differenziert. So werden die Begriffe „Krankenanstalt“, „Lehranstalt“, „Erziehungsanstalt“ oder „Strafanstalt“ unscharf für eine Vielzahl von Einrichtungen verwendet, welche bei näherer Betrachtung oftmals unter einer ganz anderen Rechtsform firmieren, ja teilweise sogar als privatrechtliche Rechtsformen (insbesondere als GmbH oder AG) und zum oben bezeichneten Anstaltsbegriff keine Verbindung aufweisen oder als unselbständiger Verwaltungskörper gänzlich in die Staatsverwaltung eingebunden sind. Es wurden auch "Anstalten" in Funktion gesetzt, die von der Konzeption her Körperschaften öffentlichen Rechts waren
Dieses Produkt haben wir gerade leider nicht auf Lager.
ab 10,49 €
Derzeit nicht verfügbar
Derzeit nicht verfügbar

Handgeprüfte Gebrauchtware

Bis zu 50 % günstiger als neu

Der Umwelt zuliebe

Technische Daten


Erscheinungsdatum
13.10.2012
Sprache
Deutsch
EAN
9783901924262
Herausgeber
Edition Europa Dr. Anton Schäfer
Sonderedition
Nein
Autor
Anton Schäfer
Seitenanzahl
165
Auflage
1
Einbandart
Taschenbuch
Schlagwörter
Körperschaften, Selbstverwaltung, Anstalten, Verbandspersonen, Ausgliederung, Liechtenstein, Gesellschaftsrecht
Höhe
208 mm
Breite
15 cm

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Informationen nach EU Data Act

-.-
Leider noch keine Bewertungen
Leider noch keine Bewertungen
Sicher bei rebuy kaufen
Schreib die erste Bewertung für dieses Produkt!
Wenn du eine Bewertung für dieses Produkt schreibst, hilfst du allen Kund:innen, die noch überlegen, ob sie das Produkt kaufen wollen. Vielen Dank, dass du mitmachst!
Sicher bei rebuy kaufen