Massregelvollzug. Das Recht des Vollzugs der Unterbringung nach § 63, 64 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt. Anhang: Die bisher erlassenen Massregelvollzugs- bzw. Unterbringungsgesetze von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
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Massregelvollzug. Das Recht des Vollzugs der Unterbringung nach § 63, 64 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt. Anhang: Die bisher erlassenen Massregelvollzugs- bzw. Unterbringungsgesetze von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
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