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Beschreibung
Mehr Honorar? Kein Problem – mit dem neuen AnwaltKommentar RVG! Es geht um Ihr Geld. Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erwarten Sie seit 1.8.2013 gravierende Änderungen in der Gebührenabrechnung, größtenteils zu Ihren Gunsten. Verschaffen Sie sich daher mit der aktuellen Neuauflage des bewährten „AnwaltKommentar RVG" den erforderlichen Durchblick beim reformierten Gebührenrecht. Die 7. Auflage der Gebührenrechtsspezialisten Schneider/Wolf bietet Ihnen alles, was Sie brauchen, um optimal nach neuem Recht abzurechnen. Die umfassenden Änderungen der Neuauflage sind u.a.: Einarbeitung des 2. KostRMoG Einarbeitung des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Einarbeitung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung Zwei neue renommierte Autoren verstärken das kompetente Autorenteam: RA und FA für Arbeitsrecht und für Sozialrecht Martin Schafhausen sowie RAin und FAin für Familienrecht Lotte Thiel Verständliche Transparenz Das komplexe Gebührenrecht wird im AnwaltKommentar RVG glasklar durch: eine in allen Vorschriften einheitliche übersichtliche Gliederung, die einen schnellen Zugriff auf die jeweilige Fallkonstellation gewährleistet Erläuterungen zu Kostenerstattung und Rechtsschutzversicherung Darstellung der Einzelprobleme in übersichtlichen ABC-Listen zahlreiche Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen innerhalb der Kommentierung Tipps aus der Praxis Gebührentabellen und Streitwertkataloge im Anhang eine Kommentierung der Abrechnungsgrundsätze für Verkehrsunfallregulierungen sowie des Abkommens über das Honorar für Akteneinsicht und -auszüge aus Unfallstrafakten im Anhang wichtige gerichtliche Streitwertvorschriften u.a. aus GKG, FamGKG, ZPO, ArbGG, KostO, LwVfG, VwKostG zur kompetenten Ermittlung des zutreffenden Gegenstandswertes im Anhang. Vertrauen Sie auf den Klassiker im Gebührenrecht Der Kommentar zum RVG wird herausgegeben von RA Norbert Schneider und RiOLG a.D. Hans-Joachim Wolf (†). Er zeigt Ihnen ohne lange theoretische Ausführungen, wie Sie optimal Ihre Gebühren abrechnen. Und für den Fall, dass Ihre Gebührenabrechnung nicht anerkannt wird, liefert Ihnen der aktuelle Kommentar zum RVG die richtige Argumentationsbasis, den jeweiligen Gebührenanfall zu erläutern und Kürzungen insbesondere von Rechtsschutzversicherungen zu vermeiden. Verschenken Sie kein Geld! Machen Sie sich jetzt fit für das neue Gebührenrecht 2013. Mit der RVG-Reform treten umfassende Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht in Kraft. Neben der bereits überfälligen Anhebung der Gebührenbeträge werden im RVG auch zahlreiche strukturelle Änderungen vorgenommen, die überwiegend eine Verbesserung für den Anwalt zur Folge haben. Auch bei den Gegenstandswerten sowie bei der Kostenerstattung haben sich einige Änderungen ergeben. Besonders hervorzuheben sind: erweiterter Anwendungsbereich der Terminsgebühr, Erhöhung der Beschwerdegebühren in FG-Verfahren, Erhöhung der Beschwerdegebühren in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Einigungsgebühr für Ratenzahlungsvergleich, Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe bei Scheidungsfolgenvereinbarungen, weitere Anwendungsfälle der zusätzlichen Gebühr in Straf- und Bußgeldsachen. Völlig neu strukturiert ist die Vergütung für die außergerichtliche Vergütung in verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Anstelle der bisherigen ermäßigten Gebührenrahmen in Widerspruchsverfahren wird auch hier jetzt eine Gebührenanrechnung eingeführt. In sozialgerichtlichen Verfahren wird es darüber hinaus keine ermäßigte Verfahrensgebühr mehr geben; auch hier wird die Anrechnung der Geschäftsgebühr eingeführt. Dies hat zum einen erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung, führt aber zum anderen auch zu einer Verbesserung der Kostenerstattung. Neben den Gebührenbeträgen sowohl für den Wahlanwalt als auch für den Pflichtanwalt werden auch sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren angehoben (Sozialrecht, Strafrecht, Bußgeldsachen etc.). Auch die Tabellenstruktur wird geändert. In den unteren Streitwertbereichen wird eine gröbere Staffelung eingeführt. PKH- und VKH-Beträge werden erst ab Werten von über 4.000,00 € (bisher 3.000,00 €) reduziert Da die Neuerungen im RVG auch – zum Teil beachtliche – Änderungen im GKG, im FamGKG sowie im JVEG etc. nach sich ziehen, werden auch diese im Detail im AnwaltKommentar RVG von Schneider/Wolf kommentiert, soweit sie für die anwaltliche (Gebühren-)Praxis von Bedeutung sind. Es wird sich also wie selten zuvor für Rechtsanwälte lohnen, sich über die Änderungen zu unterrichten und in ihre tägliche Abrechnungspraxis umzusetzen. Der AnwaltKommentar RVG von Schneider/Wolf hilft Ihnen dabei, Ihre Mandatsführung schnellstmöglich auf das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz einzustellen und gebührenoptimal gemäß der RVG-Reform abzurechnen!
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Technische Daten


Erscheinungsdatum
01.01.2013
Sprache
Deutsch
EAN
9783824012442
Herausgeber
Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH
Autor
Norbert Schneider, Helmut Kögler, Julia Bettina Onderka, Peter Mock, Peter Fölsch, Joachim Volpert, Martin Schafhausen, Lotte Thiel
Seitenanzahl
3408
Auflage
7
Einbandart
Gebundene Ausgabe
Höhe
240 mm
Breite
17 cm

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