… Im Anschluss an eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann, dem Studium und Referendariat sowie einer Promotion zu einem krankenversicherungsrechtlichen Thema war Holger Blöcher zunächst als Rechtsanwalt in medizinrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig. Ende 2002 trat er in die niedersächsische Sozialgerichtsbarkeit ein und war bis Anfang 2007 u.a. mit Streitigkeiten aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung betraut. Im Anschluss wurde er bis Anfang 2009 an den 6. Senat des Bundessozialgerichts (Vertragsarztrecht) abgeordnet und war anschließend als Richter am Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle tätig. Seit Ende 2020 ist Dr. Blöcher Vorsitzender Richter am Schleswig Holsteinischen Landessozialgericht und dort für die Gesetzliche Krankenversicherung und das Vertragsarztrecht zuständig. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Gesetzeskommentierungen zum SGB V.
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