… Joachim Moritz war bis Frühjahr 2015 Mitglied des VIII. Senats am Bundesfinanzhof in München, der die alleinige Zuständigkeit betreffend die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Freiberufler hat; er praktiziert jetzt als Rechtsanwalt und Steuerberater im Münchener Büro von Ernst & Young. Daneben ist er Herausgeber steuerrechtlicher Publikationen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.
Dr. Joachim Strohm ist als Rechtsanwalt im Frankfurter Büro von Allen & Overy tätig. Er berät zu allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts, insbesondere zur Besteuerung privater und betrieblicher Kapitalanlagen, im Zusammenhang mit steuerlichen Untersuchungen bei Finanzdienstleistern sowie zu Fragen der steuerlichen Compliance.
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